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Nürnberg – Wer muss beim Thema Urlaub aktiv werden? Der Arbeitnehmer oder doch der Arbeitgeber? Und welche Folgen kann es haben, wenn Urlaub nicht rechtzeitig genommen wird? Fakt ist: Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten

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Berlin – „Öffentliche Auftraggeber brauchen mehr Flexibilität im Vergaberecht, um Bauvorhaben bedarfs- und kostengerechter verwirklichen zu können“, das sagte der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie RA Michael Knipper anlässlich einer öffentlichen Anhörung zum Vergaberechtsmodernisierungsgesetz im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages, die Mitte November stattfand. „Die Möglichkeit, ein Vorhaben einheitlich zu vergeben, ohne in einem Rechtsstreit zu enden, muss verbessert werden.“

Bislang regele § 97 Abs. 4 GWB den Begründungszwang für eine Gesamtvergabe zu streng, sagte Knipper. So

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Hamburg – Der Auftraggeber (AG) beauftragt den Auftragnehmer (AN) mit Fliesen- und Natursteinarbeiten an einem Bauvorhaben. Der für den AG tätige Bauleiter ordnet während der Bauausführung eine Reihe von zusätzlichen Leistungen an, für die der AN Mehrvergütung verlangt. Der AG lehnt die Vergütung für die Erbringung zusätzlicher Leistungen ab. Er meint, er sei zur Vergütung nicht verpflichtet, weil der Bauleiter nicht bevollmächtigt gewesen sei, die Ausführung zusätzlicher Leistungen anzuordnen. Dies sei dem AN aufgrund einer entsprechenden vertraglichen Regelung im Bauvertrag auch bekannt gewesen. Der AN erhebt Klage auf