Mindestsätze für Honorare von Architekten verletzen Europarecht

von Gastautor

Berlin – Mit Urteil vom 4.7.19 hat der EuGH die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) als europarechtswidrig eingestuft (C-377/17). Der EuGH hat zwar anerkannt, dass die Mindestpreise einen ruinösen Preiskampf unter Architekten und Ingenieuren verhindern können. Allerdings seien die Mindestpreise derzeit nicht geeignet, die Qualität von Planungsleistungen zu sichern.

Grund ist, dass nicht nur qualifizierte Architekten und Ingenieure, die einer Aufsicht unterliegen, Planungsleistungen erbringen dürfen. Höchstpreise wertet der EuGH als unverhältnismäßig; es genüge, Verbraucher

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