„Österreichische“ Strafen bei Datenschutzvergehen

Bürokratie -

DBU/Berlin – Die europäische Datenschutzgrundverordnung ist ein Bürokratie-Ungetüm und besitzt seit Ende Mai Gesetzeskraft. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis sich die ersten Unternehmen in einem der zahllosen Fallstricke des 99 Artikel starken Regelwerks verfangen. Ihnen drohen massive Strafen. Bis zu 20 Mio. Euro können die Behörden als Vergehensstrafe verhängen. Unternehmen können sogar dazu verdonnert werden, vier Prozent ihres globalen Jahresumsatz an die staatliche Strafkasse zu überweisen.
Die drakonisch anmutenden Strafen gehen dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag DIHK zu weit. Zudem hält

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