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von Redaktion
Kartellamt erlaubt Strabag die Übernahme von Stumpp - unter Bedingungen
Baustoff benötigt kurze Einbauzeit nach Herstellung: Kartellamt zieht räumlich enge Grenzen
Das Bundeskartellamt hat den Erwerb sämtlicher Anteile an der Balinger Stumpp-Gruppe durch Strabag freigegeben. Allerdings muss Stumpp zuvor eine Bedingung erfüllen: Das Walzasphaltmischwerk in Zimmern muss vor Vollzug des Zusammenschlusses an einen unabhängigen Erwerber veräußert werden.
"Mit der vollständigen Übernahme der Stumpp-Gruppe mit ihren zwei Mischwerken in Balingen und Zimmern würde Strabag im Raum zwischen Stuttgart und dem Bodensee so stark werden, dass nahezu die Hälfte des in der Region vermarkteten Walzasphalts auf dieses eine Unternehmen entfallen würde", teilte Behördenpräsident Andreas Mundt bei der Bekanntgabe der Entscheidung am 2. März mit.
Walzasphalt ist ein zentraler Baustoff für den Straßenbau. Er wird in Mischwerken produziert und muss wegen seiner Verarbeitungseigenschaften in der Regel innerhalb kurzer Zeit nach der Herstellung eingebaut werden. Transportentfernungen sind daher technisch und wirtschaftlich begrenzt. Entsprechend sind die betroffenen Märkte nach Ansicht der Kartellbehörde räumlich regional abzugrenzen.
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