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Jährliche Hautkrebs-Vorsorge für Bauarbeiter geplant

Baugewerbe: Initiative ist nicht praxistauglich

DBU/Berlin – Nach Plänen des Bundesministeriums für Arbeit sollen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die von Mai bis September täglich mehr als drei Stunden im Freien arbeiten, zu einer jährlichen Hautkrebs-Vorsorge gehen. Dabei ist vorgesehen, dass in jedem Fall Körperbereiche, die dem Sonnenschein ausgesetzt sin, untersucht werden. Das berichtet die „Deutsche Handwerkszeitung“.

Rund zwei Millionen Beschäftigte der deutschen Bauwirtschaft wären laut Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) von der Vorsorgeuntersuchung betroffen. Der Verband kritisiert das Vorhaben und rechnet mit Milliardenkosten für die Betriebe. Die Kritik des ZDB richtet sich nicht gegen die Untersuchung an sich, sondern gegen die Pflicht der Vorsorge. „Jedem betroffenen Arbeitnehmer wird ein Hautscreening angeboten. Er sollte dann selbst entscheiden können, ob er es wahrnimmt“, sagt Heribert Jöris, Leiter des Geschäftsbereichs Sozial- und Tarifpolitik beim ZDB, „wenn der Arbeitnehmer das Angebot nicht wahrnimmt, darf er laut den Plänen nicht mehr auf die Baustelle. Ich halte diese Regelung nicht für praxistauglich.“

Jörg Feldmann von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hält die Vorsorge-Pläne für vernünftig. „Je früher eine Erkrankung erkannt wird, desto besser die Heilungschancen “, so Feldmann. Allerdings sei das Ganze bislang lediglich eine Idee zur „vernünftigen Gestaltung der Präven­tion“.

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Erschienen in Ausgabe: Seite 2| November 2018

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