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von Redaktion

Keilgezinktes Konstruktionsvollholz unterliegt neuer Holzbau-Vereinbarung

Nunmehr wird auf die Klasse KVH-Si sowie auf die Bezeichnung KVH-NSi verzichtet

Holzbau Deutschland hat im März gemeinsam mit der Überwachungsgemeinschaft Konstruktionsvollholz eine Verbändevereinbarung aktualisiert. Dabei geht es um Konstruktionsvollholz. Die aktualisierte Vereinbarung gilt ab 1. Mai des laufenden Jahres.

Die bauaufsichtlichen Anforderungen an keilgezinktes Konstruktionsvollholz nach der geschützten Marke KVH sind in der europäischen Produktnorm DIN EN 15497 in Verbindung mit der Anwendungsnorm DIN 20000-7 enthalten. Für nicht keilgezinktes Konstruktionsvollholz KVH ist DIN EN 14081-1 in Verbindung mit der Anwendungsnorm DIN 20000-5 maßgebend.

Zusätzlich werden von KVH gemäß dieser Vereinbarung folgende Anforderungen erfüllt: Technische Trocknung auf einen Feuchtegehalt ≤ 18 Prozent; erhöhte Anforderungen an Maßhaltigkeit und Dimensionsstabilität; Anforderungen an das optische Erscheinungsbild und die Oberflächenbeschaffenheit; Berücksichtigung von Vorzugsquerschnitten und Vorzugslängen.

In der aktualisierten Vereinbarung wird auf die Klasse KVH-Si sowie auf die Bezeichnung KVH-NSi verzichtet. Weiterhin wurde die Schrift auf die Bezüge zu europäischen Produkt- und nationalen Anwendungsnormen überarbeitet. Die Vorgaben zur technischen Trocknungsdauer und Temperatur nach DIN 68800-1 wurden ergänzt und die Differenzierung der Merkmale wurde hinsichtlich der Abhängigkeit von Sortiernormen neu sortiert.

Auf den Internetseiten von Holzbau Deutschland (www.holzbau-deutschland.de) sowie der Überwachungsgemeinschaft Konstruktionsvollholz (www.kvh.eu) ist die aktualisierte Regelung abrufbar.

 

von Redaktion

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