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von Redaktion
Bau- und Baustoffverbände fordern umgehende Novellierung der Ersatzbaustoffverordnung
16 Verbände der Bau-, Baustoff- und Kreislaufwirtschaft fordern in einem Schreiben an Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) die Novellierung der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) schon im ersten Quartal 2026. Dabei sollen die konsensfähigen Maßnahmen im Vordergrund stehen, die bereits im Planspiel 2.0 zur ErsatzbaustoffV des Umweltbundesamts (UBA) im Sommer 2025 gemeinsam erarbeitet wurden und als „low-hanging fruits“ in den UBA-Zwischenbericht vom 7. November 2025 zur Evaluierung und Weiterentwicklung der Regelungen der ErsatzbaustoffV eingeflossen sind.
„Als Bauwirtschaft möchten wir gerne mehr mit Recycling-Baustoffen bauen“, sagt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe. „Wir fordern die Bundesregierung auf, die Ersatzbaustoffverordnung schnell und pragmatisch nachzujustieren. Eine zeitnahe Novelle schafft Rechtssicherheit, entlastet die Praxis und stärkt ohne neue Bürokratie die Kreislaufwirtschaft im Bau.“
Zu den Kernforderungen der Unterzeichnenden zählen u. a. die Vereinfachung der Analytik, Klarstellungen zur Bewertung der Grundwasserdeckschicht und für mobile Aufbereitungsanlagen sowie Vereinfachungen der Dokumentation. Die Unterzeichnenden betonen, dass es sich hierbei um unkomplizierte Anpassungen in der Verordnung handelt. Eine schnelle Novelle fordert laut Medienberichten auch die Umweltministerkonferenz (UMK), die auf ihrer 105. Sitzung am 14. November erneut eine Vereinfachung und praxistaugliche Weiterentwicklung der ErsatzbaustoffV als „dringend geboten“ bezeichnet.
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von Redaktion
Erschienen in Ausgabe: online