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von Redaktion
Neue Gefahrstoffverordnung: BG Bau bietet für Bauen im Bestand Leitfaden an
DBU/Berlin – Millionen Tonnen von krebserzeugendem Asbest sind noch immer in Bestandsgebäuden verbaut. Um Beschäftigte besser zu schützen, sind im Dezember 2024 mit der novellierten Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) neue Regelungen für Tätigkeiten mit Asbest in Kraft getreten. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) informiert über die wichtigsten Änderungen und bietet für das Bauen im Bestand einen praxisnahen Leitfaden an.
So unterstützt die BG BAU
Um Unternehmen bei der Umsetzung der neuen Regelungen zu unterstützen, hat die BG BAU das vorgeschriebene Vorgehen in einem neuen Leitfaden „Asbest beim Bauen im Bestand“ zusammengefasst. Dieser zeigt, welche Tätigkeiten unter welchen Voraussetzungen zulässig sind. Zudem werden die konkreten Anforderungen an Arbeiten mit Asbest in Bestandsgebäuden dargestellt und die entsprechenden Maßnahmen aufgeführt. Der Leitfaden enthält eine Checkliste für die richtige Wahl der Maßnahmen, eine Hilfestellung für die Gefährdungsbeurteilung sowie eine Musterbetriebsanweisung.
Die BG BAU bietet ihren Mitgliedsunternehmen außerdem folgende weitere Hilfestellungen für die sichere und rechtskonforme Umsetzung der GefStoffV an:
- Onlineseminar zur Novelle der GefStoffV am 10. März 2025 um 10:00 Uhr und um 13:30 Uhr
- E-Learning „Grundkenntnisse Asbest“ (unter Digitale Lernangebote / E-Learning-Angebote)
- Schulung „Qualifizierung für Sachkundige nach TRGS 519 zur innerbetrieblichen Schulung zur Vermittlung der Grundkenntnisse Asbest“
- Arbeitsschutzprämie „Schutzpaket für das Bauen im Bestand“
- Eingabehilfe für die Zentrale Expositionsdatenbank (ZED)
- App „Asbest in Gebäuden“ zu typischen Asbestfundstellen
Weiterführende Informationen erhalten Unternehmen außerdem auf einer speziellen Themenseite der BG BAU unter www.bgbau.de/asbest, unter anderem sind dort ein Erklärvideo sowie ein Flyer für Beschäftigte zu finden.
von Redaktion
Erschienen in Ausgabe: online