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von Redaktion
Anerkanntes Regelwerk für die Flüssigboden-Herstellung
Neues Merkblatt ersetzt ein 2011 erschienenes Hinweisblatt
Für Flüssigböden gibt es seit Kurzem ein anerkanntes Regelwerk. Es betrifft deren Herstellung und Einbau. Dafür hat die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) mit der Veröffentlichung eines neuen Merkblatts gesorgt.
Das im März erschienene Druckwerk ist unter dem Titel „Merkblatt für die Herstellung und Verwendung von zeitweise fließfähigen, selbstverdichtenden Verfüllbaustoffen“ (M ZFSV) veröffentlicht worden. Es ersetzt ein 2011 erschienenes Hinweisblatt über die Herstellung und Nutzung von Flüssigböden.
Das M ZFSV befasst sich mit Flüssigböden – also fließfähigen, selbstverdichtenden Verfüllbaustoffen – gemäß den sogenannten „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau“. Es enthält alle Qualitätsanforderungen für diese Baustoffe und Baustoffgemische. Die Anforderungen schließen die verschiedenen Anwendungsgebiete ein.
Neben der Herstellung, Lieferung und dem Einbau werden auch Prüfungen und die Qualitätssicherung berücksichtigt. Auch auf Anwendungsgebiete und Planungsgrundsätze wird eingegangen.
von Redaktion