von Redaktion
Zwei neue Prämien für mehr Arbeitssicherheit
Arbeitsschutzprämien adressieren gezielt aktuelle Herausforderungen auf Baustellen
Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) erweitert ihr Förderangebot: Ab 2026 stehen Unternehmen zwei neue Arbeitsschutzprämien, die gezielt aktuelle Herausforderungen auf Baustellen adressieren, zur Verfügung.
„Auf der Baustelle zählt am Ende, dass am Feierabend alle wieder gesund nach Hause gehen", sagt Hans-Jürgen Wellnhofer, kommissarischer Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG Bau. Arbeitsschutz sei keine Zusatzleistung, sondern Grundausstattung: "Mit unseren Arbeitsschutzprämien unterstützen wir Betriebe mit finanziellen Zuschüssen ganz konkret dabei, sich Sicherheit nicht nur vorzunehmen, sondern umzusetzen", so Wellnhofer.
Anreiz, Sicherheitsvorkehrungen konsequent anzuwenden
Die finanziellen Zuschüsse sollen dazu beitragen, Unternehmen die Einführung praktikabler Lösungen für den Arbeitsalltag zu erleichtern. Die Arbeitsschutzprämien der BG Bau bieten damit einen direkten Anreiz, Sicherheitsvorkehrungen auf der Baustelle konsequent anzuwenden.
Zu den neuen Arbeitsschutzprämien ab 1. Januar zählt die Einschraubhilfe für das Einschrauben langer Schrauben im Holzbau. Dort erfordert das Eindrehen großer oder langer Schrauben viel Kraft und es entstehen hohe Drehmomente. Mitunter gibt es ein Risiko: Rutschen Beschäftigte beim Einschrauben ab, können sie stürzen, abstürzen oder sich Stichverletzungen durch den Schraubbit zuziehen. Wird hingegen eine Einschraubhilfe genutzt, müssen Anwender weniger Druck ausüben und können Zwangshaltungen vermeiden. Außerdem verhindert sie ein Abrutschen der Maschine von der Schraube. In Verbindung mit Bitverlängerungen kann eine Einschraubhilfe sogar als Leiterersatz dienen, etwa beim Verbinden von Holzrahmenbauwänden oder Decken. Die BG BAU fördert die Einschraubhilfe beitragsabhängig mit 50 Prozent der Anschaffungskosten, maximal 200 Euro.
Neue Prämie für Lastenausgleichsvorrichtungen
Die zweite neue Prämie dient dem sicheren Ausrichten von Lasten mit Lastenausgleichsvorrichtungen: Sogenannte Balancer ermöglichen es, Lasten, wie Wand-, Decken-, Dach- oder Treppenelemente, sicher in Waage oder in einer gewünschten Neigung zu positionieren. Die Steuerung erfolgt per Funkfernbedienung, sodass Lasten ohne Pendeln gehoben und exakt ausgerichtet werden können. Der Einsatz solcher Vorrichtungen reduziert die körperliche Belastung und das Unfallrisiko, da kein Drücken, Ziehen oder improvisierter Einsatz von Kettenzügen nötig ist. So tragen Lastenausgleichsvorrichtungen entscheidend zu einem sicheren und effizienten Verheben von vorgefertigten Bauteilen bei.
Bis zu 5000 Euro je Maßnahme gefördert
Die BG Bau fördert die Investitionen in Lastenausgleichsvorrichtungen beitragsabhängig mit 25 Prozent der Anschaffungskosten bis zu 5.000 Euro je Maßnahme. Eine beitragsunabhängige Förderung ist mit 50 Prozent der Anschaffungskosten, ebenfalls bis maximal 5.000 Euro je Maßnahme, möglich. Voraussetzung hierfür ist die Teilnahme von Führungskräften am Seminar „Absturzprävention“. Die entsprechenden Seminare werden von der BG Bau sowie von Ausbildungsstätten der Innungen und Verbände angeboten.
Die BG Bau bietet ihren Mitgliedsunternehmen zwei Formen der Arbeitsschutzförderung: eine beitragsabhängige für alle und für ausgewählte Prämien eine Förderung, die unabhängig von der Beitragshöhe gewährt wird. Die beitragsabhängige Prämienförderung können alle Unternehmen mit mindestens einer oder einem Beschäftigten und einem jährlichen Beitrag von mindestens 100 Euro nutzen. Auch Unternehmerinnen und Unternehmer ohne Beschäftigte sind antragsberechtigt, sofern sie freiwillig bei der BG Bau versichert sind. Darüber hinaus unterstützt die BG ihre Mitgliedsbetriebe beitragsunabhängig, beispielsweise bei Investitionen zur Vermeidung von Absturzunfällen oder beim Schutzpaket für das Bauen im Bestand.
Foto: BG Bau
von Redaktion