Kommentar -
Verordnete Bürokratie
von DBU-Redakteur Heiko Metzger
Seit 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein allgemeiner Mindestlohn. 8,50 Euro stehen jedem Beschäftigten pro Arbeitsstunde zu – egal wie qualifiziert seine Tätigkeit ist.
Für die Baubranche gelten seit Jahren verbindliche Mindesttarife, die deutlich über 8,50 Euro pro Stunde liegen. Die Betriebe der Branche dachten, die Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns hätte keine Auswirkungen auf ihr Geschäft.
Weit gefehlt!
Das Bundesarbeitsministerium hat unter Führung von Ministerin Andrea Nahles (SPD) am 29. Dezember eine Verordnung zur Durchführung des Mindestlohns erlassen, die weitreichende Folgen hat. Normalerweise regeln Verordnungen bürokratische Details, die mit dem Inkrafttreten neuer Gesetze zusammenhängen.
Doch die aktuelle Verordnung reicht viel weiter und hat Einfluss auf quasi jedes Unternehmen – ganz gleich in welcher Branche es tätig ist. Auch der Bau ist betroffen.
Denn die Verordnung setzt fest, dass zur Überwachung des gesetzlichen Mindestlohns jeder Beschäftigte, der weniger als rund 3.000 Euro pro Monat verdient, seine Arbeitszeit dokumentieren muss.
Die Ministerin wiederholt stets, dass dieser Passus der Verordnung dringend notwendig sei, um den Mindestlohn wirksam zu kontrollieren.
Doch das ist nicht wahr! Die Regelung zwingt viele Beschäftigte und deren Arbeitgeber, Arbeitszeiten rechtsverbindlich zu dokumentieren, auch wenn die Beschäftigten deutlich mehr als den vorgeschriebenen gesetzlichen Mindestlohn verdienen.
Wer mit dem Mindestlohn ein Monatsgehalt von 3.000 Euro erreichen will, müsste an 31 Tagen im Monat mehr als 11 Stunden arbeiten! Das lässt das Arbeitsrecht gar nicht zu! Irrsinn.
Die Gehaltsgrenze von rund 3.000 Euro ist somit für die Überwachung des Mindestlohns völlig unnötig. Eine Grenze von knapp über 2.000 Euro hätte selbst gravierende Missbrauchsfälle verhindert.
Somit ist diese Verordnung nichts weiter als ein neuerliches Bürokratie-Monster, das das Nahles-Ministerium ins Leben gerufen hat. Dieses belastet Arbeitgeber und Arbeitnehmer, gefährdet Arbeitsplätze, untergräbt die häufig praktizierte Vertrauensarbeitszeit und schürt somit Misstrauen in den Betrieben.
Diese Regelung muss weg! Und zwar so schnell wie möglich.