von Christian Schönberg
UV-Belastung erreicht demnächst ihren Höchststand
Sonnencreme mit Lichtschutzfaktor hält den Sonnenbrand von der Haut fern
DBU/Berlin – Ultraviolett-Strahlung, kurz UV, ist unsichtbar, geruchlos, aber im Grunde tödlich. Es gäbe kein Leben auf der Erde, wenn nicht eine Schicht aus dem Sauerstoff-Derivat Ozon in 100 Kilometern Höhe die von der Sonne kommende Strahlung großteils abfangen würde. Sie schützt auch den Menschen – aber nur zu einem gewissen Grad.
Zahlreiche Studien haben ergeben, dass UV-Strahlung, die bis zum Erdboden dringt, schwerwiegenden Hautkrebs auslösen kann. Bauarbeiter, die unter freiem Himmel arbeiten, sind davon besonders betroffen. Bereits im Mai nimmt die Sonneneinstrahlung und damit die UV-Intensität zu. Sie erreicht in mitteleuropäischen Breiten im nun angebrochenen Juni ihr Maximum.
Kopfbedeckungen wichtig
Die Berufsgenossenschaft Bau weist daher alljährlich darauf hin, dass diverse Schutzmaßnahmen die Beschäftigten vor der gefährlichen UV-Einwirkung schützen kann. Dazu gehören zum einen Kopfbedeckungen mit Schirmen, die hervorstehende Bereiche des Gesichts vor zu viel Strahlung abschatten.
Zuverlässigen Schutz bietet insbesondere Sonnencreme mit verschiedenen Lichtschutzfaktoren (LSF). Deren Zahlenanagabe weist auf die Dauer hin, die Personen in der Sonne gefahrlos verbringen können, wobei das auch immer von der Sonnenintensität und dem Hauttyp abhängt.
Im Durchschnitt bedeutet aber ein LSF 30, dass die damit eingeriebene Person 30-mal länger in der Sonne bleiben kann, ohne einen Sonnenbrand zu bekommen. Wenn also ein bestimmter Hauttyp nach mehr als zehn Minuten Einstrahlung eine verbrannte Haut bekommen würde, wäre sie mit einem Sonnenmilch-Auftrag von LSF 30 noch ganze fünf Stunden geschützt. Dabei muss aber auch bedacht werden: Je mehr von der Substanz genutzt wird, desto näher gelangt man zum versprochenen Schutz. Anders gesagt: Zu dünnes Auftragen kann die versprochene LSF-Wirkung verringern.
Sonnensegel oder Wetterschutzzelte können helfen
Die Berufsgenossenschaft bringt überdies technische Vorrichtungen ins Spiel. Sonnensegel oder Wetterschutzzelte können die Beschäftigten auf der Baustelle sinnvoll vor der UV-Strahlung schützen. Wenn es sich aufgrund des Auftrags einrichten lässt, sind auch organisatorische Überlegungen unerlässlich.
So lassen sich bisweilen Arbeiten im Freien vermeiden. Das gilt laut BG Bau insbesondere in der Zeit zwischen 10 und 16 Uhr, wenn die UV-Strahlung am stärksten ist. Arbeitszeiten könnten zudem früh am Morgen beginnen oder Aufgaben, wenn möglich, ins Gebäude verlegt werden.
Die BG Bau empfiehlt zuerst technische, dann organisatorische und schließlich persönliche Schutzmaßnahmen – das sogenannte TOP-Prinzip. Zu den persönlichen Maßnahmen gehören neben der Kopfbedeckung auch angemessene Kleidung und eine Sonnenbrille. Gleichfalls sei ein Nackenschutz sinnvoll.
Um sie und ihre Arbeitgeber über die dann notwendigen Schutzmaßnahmen zu informieren, hat die BG Bau sogenannte Sonnenschutzpakete geschnürt. Sie klärt anhand neuer Schulungsmaterialien über präventive UV-Schutzmaßnahmen und regelmäßige Unterweisungen auf, die zum betrieblichen Arbeitsschutz gehören. Ansonsten gilt für Beschäftige wie für Arbeitgeber: Eine vernünftige Wetter-App mit Anzeigen zum UV-Index ist der erste und relevanteste Schritt für die richtige Vorbeugung.
Foto: Pixabay/geralt
von Christian Schönberg