Nutzfahrzeuge - von Redaktion

TÜV gab seinen Segen

Zeppelin rüstet Cat-Dumper der C-Serie mit Straßenzulassung aus

Garching bei München – Zeppelin liefert ab sofort knickgelenkte Dumper der C-Serie mit einer Straßen­zulassung aus. Vorausgesetzt, der Kunde wünscht dieses Extra. Vorgesehen für die Zulassung hat Zeppelin die Modelle 725C und 730C.

Das Pilotprojekt dazu realisierte im Vorfeld der Zeppelin-Produktmanager für Großgeräte, Florian Halama, gemeinsam mit dem Service-Team der Zeppelin-Niederlassung Achim bei Bremen an einem Cat 730C.

Bevor der TÜV seine Zustimmung gab, mussten verschiedene Maschinentests absolviert werden. Geprüft wurden der Bremsweg und die Akustik des Großgeräts bei 30, 40 oder 50 Kilometer pro Stunde Geschwindigkeit.

„Immer wieder kam in Gesprächen mit unserem Vertrieb das Thema auf, dass Unternehmen aufgrund der Lage ihrer Abbaustätten Dumper gerne auf öffentlichen Straßen bewegen wollen, um die Geräte an verschiedenen Standorten einsetzen zu können und sie besser auszulasten. Doch bislang konnten wir keinen Dumper mit Straßenzulassung anbieten“, so Halama.
Den Betrieben blieb also nichts anders übrig, als die Maschinen auf Achse per Tieflader zu befördern oder in ein zusätzliches Gerät zu investieren. Manche bemühten sich um eine Ausnahmegenehmigung bei den Behörden vor Ort, was häufig ein umständliches und langwieriges – und in der Regel auch aussichtsloses – Verfahren nach sich zog.

Florian Halama: „Das wird sich in Zukunft ändern. Wir haben eine kostengünstige Lösung entwickelt, die in der Zeppelin-Niederlassung Achim bei Bremen ausgeführt wird. Erste Bestellungen liegen auch schon vor.“

In Bremerhaven kommen Baumaschinen wie die Dumper mit Containerschiffen an, Caterpillar fertigt diese im englischen Peterlee. Von dort werden sie per Tieflader nach Achim gebracht, wo die Auslieferung direkt zum Kunden oder zu den Zeppelin-Niederlassungen in ganz Deutschland vorbereitet wird.

Für die Straßenzulassung muss ein entsprechender Kabelbaum nachgerüstet und komplett neu gelegt werden. Doch nicht nur Neumaschinen kann Zeppelin für den Straßenverkehr ausrüsten, sondern auch Bestandsgeräte.

Ziemlich aufwendig war das Prozedere, einen Pilot-Dumper 730C so anzupassen, dass der TÜV ihm eine Straßenzulassung erteilte. Was sich nach wenig anhört, hat es in sich: So musste zwar keine neue CE-Zertifizierung beantragt werden, weil die Maschine – im Sinne der Maschinenrichtlinie – nicht wesentlich verändert wurde. Doch um die Abnahme für den TÜV zu bekommen, musste ein neuer Schalter in der Fahrerkabine verbaut werden, der für die Totschaltung der Mulde sorgt. Den Schalter muss der Fahrer sofort umlegen, sobald er mit seinem Arbeitsgerät das Betriebsgelände verlässt und öffentlichen Grund betritt. Der Schalter sperrt die Ansteuerung der Mulde. Das soll verhindern, dass sie nach oben klappt, wenn der Fahrer während der Fahrt aus Versehen gegen den Hebel kommt.

Wegen ihrer Achslasten dürfen die Baumaschinen ohnehin nur Leerfahrten auf öffentlichen Straßen durchführen. Ist der neue Schalter betätigt, wechselt die normale Arbeits- auf Beleuchtung für den Straßenverkehr. Dafür musste die komplette Lichtanlage umgebaut werden, um so die Baumaschine, die im Fall des Cat 725C rund 23 Tonnen an Einsatzgewicht vorweist und im Fall des Cat 730C rund 24 Tonnen auf die Waage bringt, straßentauglich zu machen.
Das Ergebnis: Das Heck wurde mit LEDs bestückt und die Rücklichter sind außen seitlich angebracht, damit auffahrende Pkw und Lkw sofort erkennen, wen sie da vor sich haben. Die Arbeitsscheinwerfer waren neu auszurichten. Schließlich sollen sie die anderen Verkehrsteilnehmer nicht blenden und so ablenken.
Wenn Dumper-Reifen – ob als Standardversion vom Typ 23,5 R 25 oder in der breiten Ausführung 750/65/R25 – mit öffentlichen Straßen in Kontakt kommen, sollten sie die Fahrbahn nicht verschmutzen. Deswegen gab es vier neue Kotflügel, die neu positioniert wurden, damit Dreck und Schmutz bei voller Fahrt nicht nach hinten fliegen.
Was die Geschwindigkeit betrifft, mit denen die Knicklenker unterwegs sein dürfen, mussten sie von 65 auf 50 km/h gedrosselt werden. „Somit ist ausgeschlossen, dass sie auf Autobahnen fahren dürfen. Denn das würde ganz andere Abnahmekriterien erfordern. Ansonsten liegen keine Beschränkungen vor“, so Halama. Das einzige Hindernis könnte die Höhe von Brücken bzw. Unterführungen sein. Die Grenze stellt hier der Auspuff, dar, der sich hinter der Fahrerkabine befindet, mit dem eine Gesamthöhe von 3,7 Meter erreicht wird.

„Muldenerhöhungen, wie sie inzwischen im Schnitt jeder zweite Dumper in Deutschland aufweist, sind keine kritische Höhe, um die Dumper auf öffentlichen Straßen fahren zu lassen“, macht Halama klar. Sollten Pkw-, Lkw-, Rad- oder Motorradfahrern in Zukunft ein Dumper entgegenkommen, hat das also alles seine volle Berechtigung.

von Redaktion

Erschienen in Ausgabe: März 2016 | Seite 17

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