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Tarifvertrag der Soka Bau gilt nun für gesamte Branche

„SokaSiG“- Gesetz wird damit überflüssig

DBU/Berlin – Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die Bau-Sozialkassentarifverträge rückwirkend zum Tag des Inkrafttretens der Tarifverträge am 1. Januar 2019 als allgemeinverbindlich erklärt. Die Anwendung des Sozialkassensicherungsgesetzes (SokaSiG) ist obsolet geworden.
Wie die Soka Bau mitteilt, hatten die drei Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft (HDB, IG BAU und ZDB) in den bereits im Herbst 2018 abgeschlossenen Tarifverträgen neben neuen Beitragssätzen mehrere weitere Neuerungen vereinbart. So werden die Beitrags- und Erstattungsleistungen nun grundsätzlich saldiert. Zudem wird der Verzugszinssatz für säumige Beiträge um zehn Prozent auf 0,9 Prozent reduziert. Darüber hinaus verkürzt sich die Verjährungsfrist für Beitragsansprüche von vier auf drei Jahre.
Hintergrund: Die Beiträge an die Sozialkassen für Urlaub, Ausbildung und die zusätzliche Altersversorgung „Tarifrente Bau“ werden ausschließlich von den Arbeitgebern erbracht, die durch den Tarifvertrag am Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft beteiligt sind. Arbeitnehmer müssen keine Beiträge leisten. Bei gewerblichen Arbeitnehmern liegt der vom Arbeitgeber zu zahlende Beitragssatz bei etwa 20 Prozent des jeweiligen Bruttoarbeitslohn

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Erschienen in Ausgabe: Seite 2| Juli 2019

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