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„Statt Recycling-Turbo droht Recycling-Vollbremsung“

Bauwirtschaft Baden-Württemberg übt massive Kritik an der neuen Ersatzbaustoffverordnung (EBV)

Die Bauwirtschaft Baden-Württemberg übt massive Kritik an der neuen Ersatzbaustoffverordnung (EBV), die zum 1. August 2023 in Kraft treten soll. „Statt dem vollmundig angekündigten Recycling-Turbo droht nun eine echte Recycling-Vollbremsung“, befürchtet Hauptgeschäftsführer Thomas Möller. Einerseits möchte der Gesetzgeber, dass mehr Recyclingmaterial auf dem Bau verwendet wird. Anderseits gilt RC-Material laut neuer Ersatzbauverordnung bis zum Einbau rechtlich nach wie vor als Abfall und wird deshalb auch künftig wohl kaum zum Einsatz kommen. „Diese Hürde muss endlich abgebaut werden. Denn welcher Bauherr ist denn bereit, recyceltes Baumaterial einbauen zu lassen, wenn es mit dem Stigma Abfall behaftet ist.“

Ersatzbaustoffverordnung enthält komplexe Vorschriften für Aufbereitung und Überwachung von Bauschutt

Die Ersatzbaustoffverordnung enthält komplexe Vorschriften für die Aufbereitung und Güteüberwachung von Bauschutt und Erdaushub. Durch die technisch anspruchsvolle Aufbereitung werden hochwertige Recyclingbaustoffe produziert. Thomas Möller fordert daher die Politik auf, bei der neuen Verordnung dringend nachzusteuern. „Entweder der Bund regelt kurzfristig, dass mineralische Bauabfälle, die aufbereitet und güteüberwacht sind, keinen Abfall mehr darstellen, sondern zu Recht ein vollwertiges Produkt. Oder, wenn der Bund das nicht schafft - wovon auszugehen ist - dann muss das Land einspringen.“ In einem Schreiben an Staatssekretär Dr. Andre Baumann vom Umweltministerium weist die baden-württembergische Bauwirtschaft nun eindringlich auf diese Misere hin und bittet um entsprechende Unterstützung bzw. rasches Handeln.

In Baden-Württemberg existiert übrigens aktuell bereits eine derartige Vorschrift, die allerdings nur für die Rechtslage bis zum 31. Juli gilt. Deshalb müsste sie schnellstmöglich überarbeitet und fortgeführt werden. Das Paradoxon: Auch der Entwurf zur bundesweiten neuen Ersatzbaustoffverordnung enthielt ursprünglich eine solche Regelung zum so genannten Ende der Abfalleigenschaft. Aus unerfindlichen Gründen wurde sie jedoch aus der jetzt verabschiedeten Fassung gestrichen. „So fördert man das Baustoff-Recycling nicht. Stattdessen wirft man den Akteuren, die sich dem Thema Recycling verschrieben haben, Knüppel zwischen die Beine. Wir fordern, dass hier umgehend gehandelt wird - notfalls auf Landesebene.“

 

Bild: Abbruch eines Hauses (Foto: Pixabay)

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Erschienen in Ausgabe: online

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