Branche - von Redaktion

Staat bleibt immer häufiger auf seinen Bauausschreibungen sitzen

Building Radar: Mehr als ein Viertel der öffentlichen Ausschreibungen seit 2014 nicht vergeben

München – Aktuelle Auswertungen der Building-Radar-Plattform bestätigen: 25,9 Prozent der ausgeschriebenen öffentlichen Bauausschreibungen konnten seit dem Jahr 2014 nicht vergeben werden. Die Attraktivität öffentlicher Bauvorhaben sinkt für Bauunternehmen kontinuierlich.
Laut Gesetz sollen öffentliche Aufträge an das wirtschaftlichste Angebot vergeben werden. In der Praxis wird dies oft mit dem niedrigsten Preis gleichgesetzt. Ein Preiswettbewerb mit der Billigkonkurrenz aus anderen EU-Ländern entsteht. Kostendeckendes Arbeiten ist selten möglich. Der privatwirtschaftliche Bauboom, der durch die Niedrigzinspolitik begünstigt wird, bietet genügend Alternativen, um die Auftragsbücher zu füllen.

Pro Jahr: Über acht Prozent der Ausschreibungen nicht vergeben
Der Building-Radar-Datenbank zufolge steigt die Anzahl öffentlicher Ausschreibungen in Deutschland seit Jahren an, zwischen 2014 und 2017 im Schnitt um 8,43 Prozent. Seit 2014 mussten 25,9 Prozent der veröffentlichten Bauausschreibungen zurückgezogen werden. Bund, Ländern und Gemeinden bereitet diese Entwicklung zunehmend Kopfzerbrechen.

Knappe Ressourcen, volle Bücher
Bei den Bauunternehmen ist die Schuld nicht zu suchen. Die Auftragsbücher sind voll und die Kapazitätsgrenzen erreicht. Um neue öffentliche Aufträge annehmen und den damit verbundenen bürokratischen Aufwand bewältigen zu können, müssten mehr Mitarbeiter eingestellt werden. Es gibt aber zu wenig Nachwuchs und gleichzeitig scheiden die geburtenstarken Jahrgänge allmählich aus. Die knappen Ressourcen können in privatwirtschaftliche Bauvorhaben daher gewinnbringender und somit auch wirtschaftlich nachhaltiger inves­tiert werden.
Um den aktuellen Entwicklungen entgegenzuwirken, muss bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen die Eignung und Qualität des Bieters noch stärker berücksichtigt werden. Neben dem Preis fließen bereits zusätzliche Bewertungskriterien in die Vergabeentscheidung mit ein, die in der Regel jedoch zu allgemein formuliert sind. Nichtmonetäre Bewertungskriterien wie Qualität der angebotenen Leistung, die Übereinstimmung aller Ausführungs- und Lieferfristen sowie Faktoren wie Kundenservice und Lieferzuverlässigkeit sollten genauer definiert werden. Mit diesen Maßnahmen ließe sich die Auftragsvergabe deutlich transparenter und rechtlich besser nachprüfbar gestalten.

von Redaktion

Erschienen in Ausgabe: Mai 2018| Seite 1

Zurück