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Sogar Tchibo hat schon Tiny-Houses online verkauft

Winzige Häuschen auf Rädern sind nicht nur in Ballungsgebieten gefragt

DBU/Berlin – Ein umweltfreundlichesliches eigenes Häuschen mit etwas Grün davor und trotzdem nicht unbedingt teurer als ein Familien-Van: Das Tiny House könnte schon bald ein Verkaufsschlager sein. Insbesondere bei Reiselustigen sowie jungen Menschen in Ballungsräumen. Anbieter für Mini-Häuser gibt es inzwischen auch in Deutschland. Die Preise gehen etwa ab 27.000 Euro los.

Das „Tiny House“ ist mehr als nur ein PR-Gag. Ob als redaktioneller Beitrag bei einem populären Berliner Radiosender oder sogar als attraktives Kaufangebot bei Tchibo. Das putzige Eigenheim ist im Gespräch. Ursprünglich kommt der Begriff „Tiny House“ aus den Vereinigten Staaten. Die deutsche Übersetzung „winziges Haus“ klingt vielleicht nicht so attraktiv, erklärt aber, um was es sich handelt: Ein Kleinsthaus, in dem man wohnen kann.

Wie Janko Fuhrmann vom Verband privater Bauherren gegen über „Businessinsider.de“ sagte, sei das Interesse an den Minihäusern aktuell trotzdem noch eher gering. Aber längst gibt es einfallsreiche Unternehmen, die sich auf die Herstellung attraktiver Varianten spezialisiert hat.

Tinyhaus „Malmö“ kann auf Reisen mitgenommen werden
Ein ganz besonderer Hersteller ist „Tinyhaus Deutschland“ aus Brandenburg an der Havel. Inhaber Andreas Beutel hatte die Idee, sein von ihm entworfenes „Tinyhaus“ in Serie zu bringen. Der langjährige Kunsthandwerker begleitet seine Kunden von der individuellen Planungsphase bis zur Fertigstellung. Im Jahr 2016 begann Beutel in Zusammenarbeit mit der Dekra den Prototyp seines von ihm aktuell angebotenen Hauses „Malmö“ zu entwickeln. Dabei handelt es sich um ein voll isoliertes und wintertaugliches Haus auf Rädern. Es hat einen vom Kraftfahrt-Bundesamt ausgestellten KFZ-Brief und ist für europäische Straßen zugelassen. Sein „Tinyhaus“ hat ein Gesamtgewicht von lediglich 3,5 Tonnen und kann per Geländefahrzeug oder Transporter gezogen werden.

10 Quadratmeter mit Veranda kosten 40.000 Euro
Auch Tchibo hat im Sommerbereits online „Tiny Houses“ verkauft. Mit der Schreinerei Diekmann fand der Hamburger Konzern einen Partner, der für Tchibo drei exklusive Modelle – allesamt aus Holz – entwickelt hat. Die Grundversion mit Spitzdach, 10 Quadratmetern Wohnfläche und Veranda kostete knapp 40.000 Euro. Ein Flachdachbau mit etwa 16 Quadratmetern Wohnfläche und zwei Etagen war ab etwa 40.000 Euro zu haben. Und die komfortabelste Variante mit einem Schlafloft unter dem Spitzdach kostete mindestens etwa 60.000 Euro.

Zwar war die Online-Aktion von Tchibo nur ein zeitlich begrenzter Verkaufsschlager in Koopera­tion mit dem Hersteller Diekmann. Doch war das Angebot ein großer Erfolg „Das Online-Angebot ist sensationell angekommen. Die Nachfrage nach den Tiny Houses hat uns regelrecht umgehauen“, sagte Helen Rad, Sprecherin für Non Food, Dienstleistungen und Kooperationen in der Tchibo-Konzetrnzentrale, dieser Zeitung. Für die Marketing-Expertin sind Tiny Houses „eine absolut trendige Sache “.

Modell „Tiny 100“ als Antwort auf teure Mieten und Grundstücke
Mit seinem „Tiny 100“ – einer weiteren Variante des Tiny House – möchte der Architekt Van Bo Le-Mentzel in Berlin eine Antwort auf teure Mieten und Grundstücke in Ballungsgebieten geben. Sein „Tiny 100“-Modell hat gerade einmal eine Wohnfläche von 6,4 Quadratmetern. Dennoch gibt es darin Küche, Bad, Wohn- und Schlafbereich. und soll nach den Vorstellungen des Architekten nur 100 Euro Monatsmiete kosten.

Auch für Tiny Houses gilt Bauordnungsrecht
Obwohl der Erwerb eines „Tiny House“ einfach ist, sollten sich Bauherren vorab genau über die Rechtsgrundlagen eines solchen Mini-Eigenheims“ informieren. Denn generell ist der Bau eines Hauses immer genehmigungspflichtig. Selbst wenn das geplante Objekt auch noch so klein ist.
„Für alle baulichen Anlagen, die im Erdboden verankert sind, gilt das Bauordnungsrecht. Ganz egal, wie groß sie sind“, sagte Janko Fuhrmann auf „Businessinsider.de“. Sobald ein Gebäude ein Fundament habe, handele es sich um eine bauliche Anlage. Und als solche seien „Tiny Houses“ genehmigungspflichtig.

Vor dem Bau muss ein Bauantrag her
Vor dem Bau eines Minihauses muss also ein Bauantrag bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Das gilt übrigens auch dann, wenn das Kleinstgebäude auf das Flachdach eines Nachbarn gestellt wird. Öffentliches Baurecht gilt allerdings nicht für Mini-Häuser, die auf einem Anhänger angebracht sind. Sobald das kleine Haus nämlich auf einem Wagen steht, ist es keine bauliche Anlage mehr. Die Häuschen auf Rädern unterliegen dann dem Straßenverkehrsrecht.

Die Grundstückssuche für Tiny Houses ist schwierig
Das größte Problem bei der Planung eines Tiny Houses könnte die Suche nach einem geeigneten Grundstück sein. Denn besonders in innerstädtischen Ballungsräumen sind bezahlbare Bauplätze rar. Soll mit dem Projekt gar bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden, müssten auch die Kommunen kooperieren. Zudem ist viel Eigeninitiative gefragt, nach geeigneten Grundstücken Ausschau zu halten und sich im Grundbuchamt über die Eigentumsverhältnisse dort zu informieren. Wer ein Grundstück gefunden und per Bauvoranfrage geprüft hat, muss im Falle eines positiven Bescheids einen Bauantrag einreichen. Das geht lediglich durch einen zugelassenen Bau-Ingenieur. Zusammen mit dem Bauantrag müssen zudem Lageplan, Grundrisse, Zeichnungen vom geplanten Baukörper sowie ein Wärmeschutznachweis eingereicht werden. 

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Erschienen in Ausgabe: Seite 10| November 2018

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