von Jasch Zacharias

Seehofer will Altbau-Sanierung fördern

Steuervergünstigungen des Bundesbauministers nützen der Bauwirtschaft und dem Klimaschutz –

DBU/Berlin – Bundesbauminister Horst Seehofer (CSU) plant Steuervergünstigungen von ein bis zwei Milliarden Euro für die energetische Sanierung von Gebäuden. Hintergrund: Insbesondere beim Altbau gibt es ein gewaltiges Potenzial für die Einsparung von Kohlendioxild (CO2). Die Bauwirtschaft begrüßt die Initiative des christsozialen Ministers. Sie verspricht sich für viele Jahre reichlich Aufträge und Beschäftigung. Jedoch stellt Finanzminister Olaf Scholz (SPD) bislang kein Geld für das Förderprogramm in den Haushalt ein, obwohl es im Koalitionsvertrag vorgesehen ist.

„Der Altbaubestand hat das größte Potenzial der CO2-Reduzierung. Mit sanierten Häusern könnten wir unseren CO2-Ausstoß um zwei Drittel verringern. Ich werde dem Klimakabinett vorschlagen, die Sanierung von Altbauten in mehreren Schritten steuerlich absetzbar zu machen“, hatte Horst Seehofer der „Rheinischen Post“ angekündigt.

Nach einer Einschätzung von Experten, die dem Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) vorliegt, geht es konkret um ein Einsparpotenzial von mindestens 3,39 Millionen Tonnen CO2. Eine erhebliche Menge, mit der Deutschlands Klimabilanz deutlich verbessert werden kann. Die Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudesektor gilt als ein wichtiger Schlüssel zur Erreichung der Klimaschutzziele. Allerdings schreitet die energetische Sanierung von Gebäuden nicht so schnell voran wie von der Politik erhofft. So liegt die Sanierungsrate laut Bundesbauministerium zurzeit lediglich bei rund einem Prozent pro Jahr und müsste mindestens verdoppelt werden.

Die vom Bundesbauministerium angekündigten Steuervergünstigungen machen die Investitionen in die energetische Altbausanierung – beispielsweise in neue Heizungen, moderne Fenster und die bessere Isolierung – für Bauunternehmen schmackhaft. Seit längerem bereits fordern die Verbände der Baubranche ein stärkeres Engagement der Bundesregierung in diese Richtung. Dementsprechend positiv steht man der von Seehofer geplanten Förderung gegenüber – wenn sie tatsächlich so kommt, wie der Bauminister sie vorsieht.

„Wir können die Ankündigungen des Bundesbauministers, die Sanierung von Altbauten steuerlich zu fördern, nur begrüßen. In der öffentlichen Debatte um Klimaschutzmaßnahmen steht der Gebäudebereich bislang zu wenig im Fokus. Dabei liegt das CO2 -Einsparpotenzial allein durch das Instrument der steuerlichen Sanierungsförderung nach Expertenangaben bei ca. 3,39 Mio. Tonnen. Rechnet man mit einer Förderung in Höhe von 20 bis 30 Prozent, kann dadurch rund ein Viertel der gesamten Einsparung im Gebäudebereich erschlossen werden. Diese Chance muss endlich genutzt werden. Seit Jahren wird über eine entsprechende Förderkulisse diskutiert. Es ist an der Zeit, den Worten Taten folgen zu lassen. Dass die energetische Gebäudesanierung jetzt durch die Formation des Klima-Kabinetts gestärkt werden soll, ist also ein Schritt in die richtige Richtung.“, sagt ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa.

Seehofers Vorhaben ist bereits im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vereinbart. Doch steht der zügigen Umsetzung der Sanierungsförderung bislang Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) im Weg. In seinem Haushaltsentwurf für 2020 ist kein Geld für verbesserte steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten der energetischen Sanierung vorgesehen. So mancher Kritiker wirft den Sozialdemokraten aus diesem Grund vor, aus Wahlkampfgründen statt der Altbausanierung vorzugsweise die viele Milliarden teure Grundrente fördern zu wollen. Sobald es um steuerliche Anreize oder gar steuerliche Entlastungen für Unternehmen gehe, würde der Finanzminister auf sinkende Einnahmen hinweisen, während er für Gesetzentwürfe seiner Parteikollegen auf SPD-Linie dieses Argument nicht gelten lasse.

Politische Unterstützung findet Seehofer hingegen bei den Wirtschaftsministern von Bayern und Nordrhein-Westfalen, Hubertus Aiwanger (Freie Wähler) und Andreas Pinkwart (FDP). Wie das „Handelsblatt“ berichtet, haben die beiden Landesminister ein Eckpunktepapier dafür erarbeitet, wie die Förderung der energetischen Altbausanierung aussehen soll. Demnach könnten 20 Prozent der förderfähigen Kosten einer Sanierungsmaßnahme über drei Jahre steuerlich abzugsfähig sein. Bei besonders anspruchsvollen Sanierungen – wie bei einem Umbau zum Passivenergiehaus – sollen sogar bis zu 30 Prozent der Kosten abzugsfähig sein. Wirtschaftsexperten bewerten dieses Modell als sehr positiv: Durch die steuerbegünstigte Sanierung fließe zum Beispiel durch Umsatz- und Lohnsteuer mehr Geld zurück in den Staatshaushalt als für die Förderung zuivor ausgegeben worden sei. Noch deutlich erhöht werden müsste jedoch die von Aiwanger und Pinkwart vorgeschlagene Förderhöchstsumme von 50.000 Euro. Grund: Damit würde auch die viel teurere Sanierung von Mehrfamilienhäusern effektiver vorankommen.

von Jasch Zacharias

Erschienen in Ausgabe: Seite 3| Juli 2019

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