Interview - von

Schlüssel für Europa

Pentaflex mit neuem europäischen Kennzeichen / CE und ETA

Stuttgart (Baden-Württemberg) – Was haben Teddybär, Toaster und Telefon gemeinsam? Das CE-Zeichen. Die zwei Buchstaben signalisieren, dass ein Produkt geprüft wurde und die grundlegenden Anforderungen der EU erfüllt. Auch für einige Bauprodukte ist die Kennzeichnung Pflicht. Freiwillig nehmen aber nur wenige Unternehmen den langwierigen Prozess der Prüfung von Fabrikaten auf sich, die nicht kennzeichnungspflichtig sind. Im Interview mit dem BauUnternehmer erläutern Entwicklungsleiter Benjamin Happ und Qualitätsmanager Christian Beständig von der H-Bau Technik GmbH, warum sie aus freien Stücken das CE-Zeichen für das beschichtete Fugenblech Pentaflex organisiert haben.

DER BAUUNTERNEHMER (DBU): Was war für Sie der Anlass, sich mit dem Thema europäische CE-Kennzeichnung auseinander zu setzen?
Benjamin Happ: Für uns als international agierendes Unternehmen ist das Thema Europa und die Harmonisierung mit den damit verbundenen Regeln sehr wichtig. Den Bereich CE-Kennzeichnung haben wir uns ganz neu erschlossen. Von Anfang an war dies ein ungemein spannendes Projekt.
Christian Beständig: In dem Meer aus Normen, Zulassungen und Richtlinien der Bauwirtschaft in Europa verliert manch einer gern mal den Überblick. Dies steht dem Austausch von Bauprodukten über Ländergrenzen hinweg im Weg. Wir wollten für unsere internatio­nalen Kunden diese Hemmnisse ausräumen und mittels CE-Kennzeichen die Qualität der Pentaflex-Fugenbleche nochmals betonen.

DBU: Ist die europäische Integration im Bereich der Bauprodukte ein Traumgebilde der EU?
Happ: Nein, im Gegenteil. Seit den 80er-Jahren gibt es Konzepte und Verfahren, wie Bauprodukte zu behandeln und auszustatten sind. Immer mit dem Ziel der Förderung des freien Warenverkehrs bei gleichbleibend hoher Qualität der Produkte. Und warum nicht das Zeichen nutzen, das bereits bei Spielsachen und anderen Gütern bekannt ist? Das CE-Kennzeichen ist in Europa geläufig und mit hohem Vertrauen verbunden. In unserer Branche beschreibt es vor allem die Produkteigenschaften und -leistungen. Zudem bestätigt es, dass das Fabrikat nach EU-Normen oder -Zulassungen hergestellt und nach einem europäischen Verfahren geprüft wurde. Doch dies ist nur auf Grundlage harmonisierter technischer Normen und Bewertungsdokumenten möglich. Und da drückt der Schuh: Nicht für jedes Produkt gibt es eine harmonisierte Norm oder Richtlinie!

DBU: „Harmonisiert“ – das klingt sehr nach… Kompromiss?
Happ: In diesem Fall heißt das, dass sich alle europäischen Institute darüber einig sein müssen, welche wesentlichen Anforderungen ein bestimmtes Bauprodukt zu erfüllen hat. Hierzu tagt ein Gremium der Europäischen Organisation für Technische Bewertung EOTA. Es kann ein langwieriger Prozess sein, bis ein harmonisiertes Prüfverfahren verabschiedet ist. Es darf aber keine Kompromisse geben hinsichtlich der Qualität und Funktionalität eines Produktes.

DBU: Woher weiß man, bei welchen Produkten ein CE-Zeichen Pflicht ist?
Beständig: Licht ins Dunkel bringen hier die in Deutschland geltenden Bauregellisten des Deutschen Instituts für Bautechnik. Nun ist es so, dass die nicht reglementierten Produkte einen Verwendbarkeitsnachweis wie beispielsweise das allgemein bauaufsichtliche Prüfzeugnis (abP) benötigen, bevor deren Einbau überhaupt in Deutschland erfolgen darf.

DBU: Hier liegt wohl die Krux: Nachweise wie das abP gelten nur in Deutschland.
Beständig: Genau. Hersteller und Importeure müssen für jedes einzelne Land spezifische Nachweise einholen. Aber jeder legt wiederum andere Richtlinien und Regeln zu Grunde. Das erschwert die europaweite Vermarktung. Beispielsweise stellt die deutsche WU-Richtlinie den allgemein anerkann-ten Stand der Technik bezüglich der Weißen Wanne dar. In dieser sind auch beschichtete Bleche wie Pentaflex bestimmungsgerecht geregelt. Länder wie z. B. Österreich haben aber eine eigene WU-Richtlinie. Nun könnte man davon ausgehen, dass diese auch die Verwendung von beschichteten Fugenblechen regelt. Das ist jedoch nur sehr eingeschränkt der Fall. Dies hat zur Folge, dass sich Planer und Ausführende in Österreich an das halten, was geregelt ist, wie etwa PVC-Fugenbänder. Alternative Bauweisen wie Pentaflex haben in diesen Märkten weniger Chancen, ausgeschrieben zu werden. Obwohl die Verbindung der Spezialbeschichtung mit dem Frischbeton zuverlässig die Unterwanderung des Fugensystems durch Wasser verhindert. Zudem sind erheblich geringere Einbindetiefen in den Beton erforderlich. Das war bei H-Bau Technik Grund genug, aktiv zu werden.

DBU: Laut Ihren Ausführungen besteht für unbeschichtete Fugenbleche keine Kennzeichnungspflicht auf europäischer Ebene. Darüber hinaus gibt es bisher noch keine harmonisierten Regelwerke. Wie haben Sie es geschafft, ein CE-Zeichen für Pentaflex zu erwirken?
Happ: Wir dachten uns: Was nicht ist, kann ja noch werden. Im proaktiven Handeln liegt unsere Stärke. So gaben wir selbst beim Deutschen Institut für Bautechnik den Anstoß für die Ausarbeitung eines europäisch harmonisierten Prüfverfahrens, kurz EAD. Der Entwurf wird durch alle europäische Institute abgestimmt. Auf dieser Grundlage wurde für das Abdichtungssystem Pentaflex eine ETA (Anm. d. Redaktion: Europäisch Technische Bewertung)  erteilt. ETAs ermöglichen es, die Leistungen von Bauprodukten zu regeln, für die es keine anerkannten Normen oder Regelwerke gibt. Da es sich um europäische Bewertungen handelt, dürfen die Inha-ber der ETA ihre Produkte mit dem CE-Kennzeichen versehen. Somit ist Pentaflex das einzige Fugenblech-System seiner Art, das eine ETA besitzt und somit das CE-Zeichen führen darf.

DBU: Was bringen das CE-Zeichen und die ETA den Planenden und Ausführenden konkret?
Happ: Gerade im europäischen Umfeld bringt das CE-Zeichen Planungssicherheit und Transparenz im Normenchaos. Dass wir den Zahn der Zeit treffen, bestätigte mir prompt der erste Kunde eines deutschen Bauunternehmens auf der Messe BAU in München. Er war begeistert, dass er endlich den häufiger werdenden Forderungen der Bauherren nach Zulassungen nachkommen kann, vor allem im Bereich des hochwertigen Bauens.
Beständig: Europäische oder international tätige Kunden können sich ebenso freuen. Ihnen eröffnen sich völlig neue Märkte im Abdichtungsbereich in den jeweiligen Ländern. Auf nationale Verwendbarkeitsnachweise kann verzichtet werden. Dies gibt Sicherheit und reduziert die Hürden der EU-weiten Vermarktung.

DBU: Wie fällt Ihr Fazit aus?
Beständig: Mit der freiwilligen CE-Kennzeichnung haben wir bewiesen, dass wir völlig zu Recht in die Qualität unserer Produkte vertrauen und uns kaum ein Weg zu weit ist, um unseren europäischen Kunden einen Mehrwert zu bieten.
Happ: Um den Alltag unserer europäischen Kunden zu vereinfachen feilen wir stetig an Verbesserungen. Wir sind der Meinung, dass uns dies mit der neuen Kennzeichnung gelungen ist.


Vielen herzlichen Dank für das Gespräch.

von

Erschienen in Ausgabe: Juni 2015 | Seite 36

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