von Redaktion

Personalmangel: Migranten aus Nicht-EU-Staaten sollen einspringen

Bau und Handwerk fordern Bleibeperspektive für Azubis – 11.000 Flüchtlinge in der Lehre

DBU/Berlin – Der Personalmangel auf Baustellen ist in Zeiten der Hochkonjunktur ein riesiges Problem. Die Bundesregierung will entgegensteuern und hat sich auf ein neues Einwanderungsgesetz geeinigt. Bauindustrie und Handwerk begrüßen die Initiative. Allerdings ist noch fraglich, ob damit das Defizit behoben werden kann. Denn Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten müssen oft erst Deutsch lernen und nachqualifiziert werden.

Die Große Koalition feierte die Einigung über ein neues Einwandergesetz als Durchbruch zur Beseitigung des Fachkräftemangels. Mit dem Gesetz gehe die Regierung eine„zentrale Aufgabe“ an, um die Sozialstandards in Deutschland zu halten, so Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Und auch Innenminister Horst Seehofer (CSU lobte die „pragmatische Lösung“. Laut Gesetzentwurf sollen Facharbeiter aus Nicht-EU-Staaten in den nächsten fünf Jahren zur Arbeitsplatzsuche für sechs Monate nach Deutschland einreisen dürfen. Voraus­setzung dafür sind neben einer qualifizierten Ausbildung jedoch auch deutsche Sprachkenntnisse. Bisher war die Einreise zur Arbeitsplatzsuche nur für Akademiker möglich.

Die Interessenverbände von Bau und Handwerk reagierten wohlwollend auf die Initiative der Regierung. Denn längst wirkt der Fachkräftemangel in einigen Branchen als Wachstumsbremse. „Qualifizierte Zuwanderung kann zur Linderung des Fachkräfteengpasses in der Bauwirtschaft beitragen. Das jetzt vorliegende Eckpunktepapier der Bundesregierung geht in die richtige Richtung“, sagte“ Andreas Schmieg, Vizepräsident Sozialpolitik des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie. Die Forderung, dass eine Qualifizierung der Zuwanderer in der Regel gleichwertig mit einer deutschen Berufsausbildung sein müsse, sei allerdings von den Bauberufen kaum zu erfüllen. „Unser duales Ausbildungssystem, das eine umfassende berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt, ist einmalig auf der Welt. Man kann von Zuwanderern daher in vielen Berufen nicht verlangen, eine gleichwertige Qualifikation vorweisen zu können. Es müsse daher Verfahren geben, die den Nachweis einer qualifizierten Berufspraxis ermöglichen, die einer Tätigkeit in Deutschland entspräche. Über eine Nachqualifizierung sollten dann fehlende Fachkompetenzen sowie dringend notwendige Sprachkenntnisse nachgeholt werden. Das deutsche Handwerk macht sich zudem für bessere Bleibeperspektiven der Flüchtlinge in Ausbildung stark. Denn der Fachkräftemangel hat für Handwerksfirmen bereits jetzt zur Folge, dass Aufträge erst nach langen Wartezeiten erledigt oder nicht mehr angenommen werden können. So gebe es laut Andreas Schmieg sogar 17.000 Unternehmen, die auf ihre Stellenanzeige gar keine einzige Bewerbung bekommen haben. Und das Problem droht sich in Zukunft weiter zu verschärfen. Denn Jahr für Jahr interesssieren sich immer weniger deutsche Schulabsolventen für einen handwerklichen Beruf oder weisen eine notwendige Neigung dafür nach. Es sei mit Blick auf den Fachkräftemangel „völlig widersinnig“, dass gut integrierte junge Leute nach Hause geschickt würden, sagte Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer am „Tag des Handwerks“. Er forderte die bundeseinheitliche Anwendung der „Drei-Plus-Zwei-Regel“. Diese besagt, dass Flüchtlinge eine Ausbildung in Deutschland beginnen und danach zumindest zwei Jahre weiter als Fachkraft arbeiten können. Das Handwerk sucht verzweifelt nach Auszubildenden. Insbesondere in ländlichen Gebieten. So sind zu Beginn des Ausbildungsjahres 2018/2019 etwa 27.000 Lehrstellen unbesetzt geblieben. Etwa 11.000 Flüchtlinge machen zurzeit eine Lehre in einem Handwerksberuf.

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