von Redaktion

Öffentliche Bauprojekte zum Festpreis

Mit Generalunternehmern den Investitionsstau auflösen – Gastbeitrag von Dr. Martin Schellenberg

DBU/Berlin – Der Einsatz von Generalunternehmern wird immer wieder als Lösung für den hohen Investitionsstau bei Straßen, Gebäuden und IT-Netzen ins Spiel gebracht. Doch damit das Modell in der öffentlichen Hand eine Zukunft hat, müssen sich Staat und Bauwirtschaft anpassen.

Zum Jahresende wird deutlich: Bund, Länder und Gemeinden waren wieder nicht in der Lage, einen großen Teil der für die öffentliche Infrastruktur bereit stehenden Mittel auszugeben. Es fehlt der öffentlichen Hand an den erforderlichen internen Ressourcen, um die Projekte zu planen und zu realisieren. Über Jahrzehnte wurde das Personal in den Planungsabteilungen reduziert. Hinzu kommt die aktuelle Pensionierungswelle der geburtenstarken Jahrgänge und die allgemeine Enge am Arbeitsmarkt.

Schneller und zum Festpreis bauen
Vor diesem Hintergrund wird immer wieder die Frage gestellt, ob die öffentliche Hand nicht vermehrt mit Generalunternehmern arbeiten könnte. Die Bauwirtschaft könnte so einen Teil der Planungsverantwortung übernehmen sowie schneller und vor allem zum Festpreis bauen.

Planungsverantwortung soll teilweise abgegeben werden
Dies setzt freilich voraus, dass die öffentliche Hand ihr herkömmliches Vorgehen ein Stück weit aufgibt. Wesentliche Teile der Planung muss sie in den Wettbewerb stellen, anstatt selber zu planen und alles mit einzelnen ausgeschriebenen Handwerkern zu realisieren. Nur wenn die Planungsverantwortung zumindest teilweise abgegeben wird, ist ein öffentlicher Auftraggeber überhaupt berechtigt, einen Generalunternehmer zu beauftragen.

Plant der Staat dagegen – wie traditionell üblich – selbst und beauftragt dann einen Generalunternehmer lediglich mit der Ausführung, verstößt er gegen das vergaberechtliche Losaufteilungsgebot.

 

Aber auch für die Bauwirtschafft ist es wichtig, sich entsprechend aufzustellen. Bauunternehmen müssen – abgesehen von den rein handwerklichen Kapazitäten – in der Lage sein, Angebotsunterlagen zu verfassen, die konzeptionelle Ausführungen enthalten. Außerdem müssen sie künftig mit funktionalen Leistungsbeschreibungen umgehen können, Synergien zwischen Planung und Bau nutzbar machen und planerische Sicherheit mitbringen. Auf diese Weise sind die Unternehmen in der Lage, die Kostentreiber und Einsparpotenziale zu erkennen. Denn eines ist sicher: Nur wenn auch auf Bieterseite ausreichend Resonanz besteht, hat das Generalunternehmermodell für die öffentliche Hand Zukunft.

Der Autor:
Dr. Martin Schellenberg ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht und Partner der Anwaltssozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek. Er wird in einschlägigen Anwaltsrankings (JUVE, Whoiswho) regelmäßig als Berater für Infrastrukturprojekte empfohlen.

von Redaktion

Erschienen in Ausgabe: Seite 7| Dezember 2018

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