von Redaktion
Neue Regeln bei Führerschein und Abgasnormen
Fahrerlaubnis im Kartenformat muss bis 19. Januar gegen die alte getauscht werden
2026 treten bei der Prüfung von Fahrzeugen, Anlagen und Produkten sowie bei der Zertifizierung und Auditierung von Unternehmen zahlreiche Neuerungen in Kraft. Neben der technischen Sicherheit stehen digitale Sicherheit und Nachhaltigkeit im Fokus.
Laut dem TÜV-Verband muss, wer zwischen 1999 und 2001 seinen rosa Führerschein erhalten hat, diesen bis zum 19. Januar 2026 gegen den EU-Führerschein im Scheckkartenformat umtauschen. Das ist bei der zuständigen Führerscheinstelle, Fahrerlaubnisbehörde oder dem Bürgeramt des aktuellen Wohnsitzes möglich.
Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro droht
Das neue Fahrerlaubniskärtchen ist jeweils 15 Jahre gültig und fälschungssicher. Es gibt eine Ausnahme: Wer vor 1953 geboren wurde, muss seinen Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen. Der Umtausch ist verpflichtend. Wer noch mit einem alten Exemplar unterwegs ist, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro.
Bestehen Fahrzeuge die Hauptuntersuchung (HU), erhalten Halter vom TÜV im Jahr 2026 eine braune Plakette. Deren Laufzeit beträgt üblicherweise zwei Jahre. In welchem Monat die Prüfung 2028 fällig ist, zeigt die Zahl oben „bei 12 Uhr“ auf der Plakette. Die Ziffer 6 steht beispielsweise für Juni. Alternativ hilft ein Blick in die i-Kfz App oder in den Fahrzeugschein, die offiziell „Zulassungsbescheinigung Teil I“ heißt. Darin ist der nächste HU-Termin vermerkt.
Vertiefte HU kostet mehr
Wer den Termin um zwei Monate oder mehr überzieht, dem droht bei Polizeikontrollen ein Bußgeld. Bei längerem Verzug kann eine vertiefte HU angeordnet werden, die zusätzliche Kosten verursacht.
Für neu zugelassene Pkw gilt ab Januar die zweite Stufe der Abgasnorm "Euro 6e". Sie gilt als Zwischenschritt vor der "Euro 7"-Norm, die ab 29. November in Kraft tritt. Für alle neu zugelassenen Fahrzeuge greift sie ab Ende 2027.
Präzisere Messung ultrafeiner Partikel
Die Norm schreibt unter anderem eine präzisere Messung ultrafeiner Partikel vor und schließt erstmals auch den Abrieb von Reifen - Grenzwerte dazu folgen ab 2030 - und Bremsen ein. Für Elektroautos und Plug-in-Hybride werden erstmals Anforderungen an die Haltbarkeit der Antriebsbatterien festgelegt: Nach fünf Jahren oder 100.000 Kilometern darf die Speicherkapazität der Batterie nicht unter 80 Prozent des ursprünglichen Werts fallen, nach acht Jahren oder 160.000 Kilometern nicht unter 72 Prozent.
Ab August gelten neue Regeln zur Nutzung der Künstlichen Intelligenz (KI). Grundlage dafür ist der sogenannte EU AI Act. Er schreibt Anforderungen an die Transparenz vor.
Nutzer müssen wissen, dass sie es mit einem KI-System zu tun haben
So müssen etwa KI-generierte Inhalte wie Texte, Bilder und Videos als solche ohne Umschweife erkennbar sein. Speziell Deepfakes oder maschinell erzeugte Texte zu öffentlichen Themen sind zu markieren. Ebenso muss Nutzern mitgeteilt werden, wenn sie mit einem KI-System, zum Beispiel einem Chatbot, interagieren. Unternehmen müssen daher technisch sicherstellen, dass KI-Ausgaben gekennzeichnet oder mit Wasserzeichen versehen sind, was laut dem TÜV-Verband technisch ohne weiteres geht.
Was die Cybersicherheit anbelangt, gibt es seit diesem Dezember schon ebenfalls neue Regeln. Dafür sorgt das NIS2-Umsetzungsgesetzes "NIS2UmsuCG". Der Kreis der betroffenen Organisationen wird massiv erweitert, von rund 4.500 auf künftig rund 29.500. Unternehmen müssen umfassende Sicherheitsmaßnahmen einführen. Unter anderem besteht nun die Pflicht, IT-Sicherheitsvorfälle innerhalb von 24 Stunden an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu melden. Lieferketten sind dabei grundsätzlich in die Sicherheitsprozesse einbeziehen. Die Geschäftsleitung ist diesbezüglich laut TÜV-Verband persönlich verantwortlich.
Hohe Geldstrafen bei Missachtung der Vorschriften zur Cybersicherheit
Das BSI erhält weitreichende Aufsichts- und Eingriffsbefugnisse. Bei Verstößen gegen Cybersicherheitspflichten drohen Geldbußen bis zu 10 Millionen Euro oder zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
Schließlich gehört zu den Neuerungen im Jahr 2026 die EU-Battery Regulation (BattVO). Ihr zufolge treten erstmals mehrere zentrale Pflichten in Kraft: Neue Zielvorgaben gelten für die Recyclingeffizienz: 75 Prozent bei Blei-Säure-Batterien, 65 Prozent bei Lithium-Batterien, 80 Prozent bei Nickel-Cadmium-Batterien 50 Prozent bei sonstigen Altbatterien. Die Regelungen gelten ab 1. Januar . Die Erklärung zum CO2-Fußabdruck gilt für wiederaufladbare Industriebatterien, ausgenommen sind Industriebatterien mit externen Speichern. Stichtag ist der 18. Februar.
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Der alte Führerschein ist für alle, die ihn zwischen 1999 und 2001 bekommen haben, nicht mehr gültig.
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