von Jasch Zacharias
„Mehr Naturschutz darf nicht zu weniger Infrastruktur führen“
Bundeskabinett will Relevanz von Verkehrs- und Ökoprojekten per Gesetz gleichstellen – Branche befürchtet mehr Rechtsunsicherheit bei Bauvorhaben
Leistungsfähige Mobilität oder Naturraum erhalten? Stärkung des Wirtschaftswachstums oder Deindustrialisierung? Nach wie vor gibt es in Deutschland keinen genauen Plan dafür, welche Projekte mit überragendem öffentlichen Interesse Vorfahrt haben sollen. Ein neues „Gesetz zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur und zur Fortentwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung“ (NatInfG) wird höchstwahrscheinlich nicht zur Lösung dieses Konflikts beitragen.
Der aktuelle Referentenentwurf des NatInfG des Bundesumweltministeriums verfehlt aus Sicht der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen (BVMB) sein Ziel. Statt die Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen zu beschleunigen, drohen damit neue Rechtsunsicherheiten und Konflikte, kritisiert der Baumittelstand. Zwar begrüßt der Verband grundsätzlich das Anliegen, die ökologische Vernetzung zu stärken und ausreichend Flächen für naturschutzfachliche Aufwertungen bereitzustellen. Der nach zähen Verhandlungen zwischen den Kabinettsressorts bereits abgeschwächte Gesetzentwurf lasse jedoch zentrale Fragen weiterhin unbeantwortet, die für die praktische Umsetzung von Infrastrukturvorhaben von entscheidender Bedeutung seien. „Es darf nicht passieren, dass die Beschleunigungseffekte des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes durch neue naturschutzrechtliche Hürden wieder zunichtegemacht werden. Wer Verfahren vereinfachen will, darf nicht gleichzeitig zusätzliche Rechtsunsicherheiten durch unbestimmte Rechtsbegriffe und mangelnde eindeutige Kollisionsregeln schaffen“, erklärt BVMB-Hauptgeschäftsführer Michael Gilka......
Bild: BVMB-Hauptgeschäftsführer Michael Gilka. (Foto: BVMB)
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von Jasch Zacharias
Erschienen in Ausgabe: September 2026 | Seite03