von Redaktion
„Mantelverordnung verhindert Umweltschutz“
Abbruchverband fordert Gesetzkorrektur: Recycelbarer Baustoff gehört nicht als Abfall auf Deponien
Die vom Bundesrat beschlossene Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz ist für Johann Ettengruber, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Abbruchverbands, ein herber Schlag ins Kontor: Seiner Überzeugung nach verhindert die Verordnung Umweltschutz anstatt diesen zu fördern.
„Würde die Mantelverordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit in der aktuell vorliegenden Fassung auf den Weg gebracht, und würden erst danach die Menschen begreifen, was damit angerichtet wird, kann man sich mögliche Schlagzeilen schon jetzt gut vorstellen: „Das Bundesumweltministerium heizt die Klimabelastung an“ oder ähnlich harte Worte würden dann wohl in dicken Lettern zu lesen sein.Das klingt angesichts der Grundaufgabe des Ministeriums widersinnig, würde im Zusammenhang mit der Mantelverordnung aber genau den Kern treffen. Mit einer wenig verhältnismäßigen Argumentation zur Verbesserung des Gewässerschutzes werden in dem Entwurf Grenzwerte für die Klassifizierung von Bauschutt als „Abfall“ verschoben, die allein in Bayern jährlich rund zehn Millionen Tonnen Bauschutt als wertvollen Rohstoff für Recyclingbaustoffe mit einem Federstrich zum Abfall werden lassen.
Dieser „Abfall“, der in Wahrheit gar keiner ist, weil er durch Recycling wieder zum wertvollen Baustoff verarbeitet werden kann, müsste mit Trucks in durchschnittlich 250 Kilometer weit entfernte Deponien verbracht werden. Das bedeutet grob gerechnet 400.000 Fahrten bzw. 100 Mio. Kilometer Fahrstrecke von Schwerlast-Lkw oder auch 110.000 Tonnen CO2-Emission im Jahr. Diese Umweltsünde muss und kann bei Nutzung des gesunden Menschenverstandes vermieden werden, ebenso wie die damit verbundenen sinnlosen Kosten. Auch wenn die Transporte zukünftig mit E- oder H-Lkw durchgeführt würden, es bliebe dennoch eine enorme Umwelt- und Kostenbelastung.
So ist es nur zu begrüßen, dass bei der Bauministerkonferenz im September 2020 in Weimar eine von neun Ländern unterzeichnete Erklärung verfasst wurde, die dem bisherigen Entwurf entgegenstehen und vor allem in folgenden Punkten dringende Veränderungen fordert: 1. Die Ausweitung der Regelung zum Ende der Abfalleigenschaft auf sämtliche mineralischen Ersatzbaustoffe der Ersatzbaustoffverordnung.
2. Die Reduzierung von drei Analysemethoden auf eine (Schüttelverfahren).
3. Die Einführung einer Länderöffnungsklausel, um bewährte Länderverfahren beibehalten zu können.
Dabei ist die Lösung so einfach wie einleuchtend: Bauschutt nicht mit ungerechtfertigten Grenzwertverschärfungen als Abfall einstufen, sondern mit den heute in Bayern geltenden vernünftigen Grenzwerten zu dem zu machen, was es ist: Rohstoff für den Baustoff von morgen, der durch selektiven Rückbau gewonnen und ressourcenschonend aufbereitet wird. Damit leisten wir aktiven Klima- und Umweltschutz, weil wir . . .
1. die Kreislaufwirtschaft fördern. Abfälle werden recycelt und in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt. Durch die Aufbereitung werden Schadstoffe gezielt dem Stoffkreislauf entzogen.
2. natürliche Ressourcen wie Sand, Kies und Gesteinsmaterialien schonen: Recyclingbaustoffe substituieren diese Primärbaustoffe, Rohstoffabbau wird reduziert, Flächenverbrauch sowie Eingriffe in die Natur werden minimiert.
3. luft-, lärm- und klimawirksame Emissionen mindern: Der Gesamt-energieverbrauch für die Herstellung von Recyclingbaustoffen ist im Vergleich zu Primärbaustoffen oft geringer. Durch die ortsnahe Aufbereitung werden Transportwege kürzer und die Verkehrsbelastung sinkt.
4. den Bedarf an Verfüll- und Deponiekapazitäten reduzieren. Denn jede Tonne Recyclingbaustoff ist eine Tonne Bauabfall weniger. Die wenigen Deponien werden entlastet.
5. Baukosten senken. Recycling-baustoffe sind günstiger als natürliche, die Transportwege werden kürzer. Auch kostet die Entsorgung von verwertbaren Bauabfällen auf einer Recyclinganlage weniger als auf einer Deponie.
Bild: Johann Ettengruber, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Abbruchverbands (Foto: Deutscher Abbruchverband)
von Redaktion
Erschienen in Ausgabe: Seize 04 | Februar 2021