von Jasch Zacharias

Bauindustrie: "Lockdown im Herbst verhindern"

Bauindustrie Hessen-Thüringen fordert gezielte Maßnahmen zum Impffortschritt

Bevor der Bundestag am Dienstag über die Änderung des Immissionsschutzgesetzes debattiert, fordert der Bauindustrieverband Hessen-Thüringen neue Modelle, um den Impffortschritt in Deutschland schnellstmöglich zu verbessern. Auch macht sich die Bauindustrie dafür stark,  dass Unternehmen die Vorlage eines 3-G-Nachweises zur Bedingung dafür machen können, dass Beschäftigte einen Betrieb betreten dürfen. Demnach  müssten die Beschäftigten nachweisen, ob sie geimpft, von einer Covid-Erkrankung genesen oder negativ auf das Coronavirus getestet sind. Ziel müsse es sein, dass ein die Bauwirtschaft schädigender weiterer Lockdown verhindert werden könne. 

"Die Bauwirtschaft fordert für den Herbst sichere und nachvollziehbare Regeln im Umgang mit dem Infektionsgeschehen. Ein weiterer Lockdown muss unbedingt verhindert werden", sagte Dr. Burkhard Siebert, Hauptgeschäftsführer des Bauindustierverbandes Hessen-Thüringen. Ein neuer Lockdown wäre für die Bauwirtschaft in einer ohnehin schwierigen konjunkturellen Lage ein schwerer Schlag.

Bauwirtschaft unterstützt massiv  Impfkampagne

„In der Pandemie wurden oft unter hoher Unsicherheit wichtige Entscheidungen getroffen. Es ist aber entscheidend, stets aktuelle und detaillierte Daten zum Infektionsgeschehen, zu seinen Ursachen und Folgen zu haben. Nur so können auch komplexe Auswirkungen auf die Wirtschaft besser verstanden, die Lockerungsmaßnahmen evaluiert, kann vor allem effektiv und schnell reagiert werden. Die Branche hat in Hessen und Thüringen frühzeitig vielfältige Maßnahmen zur Reduzierung der Infektionsrisiken in großer Verantwortung realisiert. Und alle Sozialpartner der Bauwirtschaft unterstützten von Anfang massiv die Impfkampagne. Es bedarf nun weiterer Anstrengungen, aber auch neuer Modelle, um den Impffortschritt zu verbessern. Unternehmen sollten die Vorlage eines 3-G-Nachweises zur Bedingung machen können dafür, dass Beschäftigte einen Betrieb betreten dürfen. Die Beschäftigten sollten nachweisen, ob sie geimpft, von einer Covid-Erkrankung genesen oder negativ auf das Coronavirus getestet sind. Die Unternehmen brauchen klare Auskünfte, um mit zielgenauen Maßnahmen den Schutz der Gesundheit aller ihrer Mitarbeiter sicherzustellen. Es sollte jetzt zügig eine entsprechende Rechtsgrundlage erarbeitet werden“, so Dr. Burkhard Siebert. 

 

Bild: Dr. Burkhard Siebert, Hauptgeschäftsführer des Bauindustrieverbands Hessen-Thüringen (Foto: Bauindustrie-Mitte)Hessen-Thüringen)

von Jasch Zacharias

Erschienen in Ausgabe: online

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