von Jasch Zacharias

„Kleine Handwerksbetriebe auf dem Land werden belastet“

ZDH-Generalsekretär Schwannecke kritisiert bundesweit einheitlichen Mindestlohn für Azubis

DBU/Berlin – Erstmals hat das Bundeskabinett im Rahmen eines Berufsbildungsmodernisierungsgesetzes einen Mindestlohn für Lehrlinge beschlossen. Der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), Holger Schwannecke kritisiert, dass der bundesweit einheitliche Tarif für kleine Handwerksbetriebe in strukturschwachen Regionen zu kostspielig sein kann.

„Das jetzt beschlossene Berufsbildungsmodernisierungsgesetz bleibt hinter den Erwartungen des Handwerks zurück. Attraktive Ausbildungsvergütungen sind gerade in Zeiten eines hohen Nachwuchs- und Fachkräftebedarfs wichtiger denn je. Die Höhe von Azubi-Vergütungen sollte jedoch allein Sache der Sozialpartner sein, die zielgenaue und sachgerechte Lösungen finden. Die im Gesetz vorgesehene Einführung einer bundesweit einheitlichen, staatlich festgelegten Mindestvergütung wird der ganz unterschiedlichen Situation der Betriebe nicht gerecht. Eine solche Mindestausbildungsvergütung wird besonders kleine Handwerksbetriebe in strukturschwachen Regionen belasten. Wir befürchten, dass künftig eine Reihe von Betrieben sagen: Ausbildung können wir uns nicht mehr leisten. Das wäre dann das Gegenteil von dem, was wir brauchen. Positiv ist zu bewerten, dass ein klarer Tarifvorrang für die Vergütungsregelungen gesetzlich festgeschrieben wird, die die gesetzlichen Mindestvergütungen unterschreiten. Mit Blick auf diese zusätzlichen Belastungen für die Betriebe ist es bedauerlich, dass nicht alle Chancen genutzt wurden, um ausbildende Betriebe zu entlasten. Das Handwerk investiert in Menschen und steht zur Ausbildung. Das zeigt das hohe Ausbildungsengagement unserer Betriebe. Hier allerdings erwarten wir mehr Unterstützung unserer Bemühungen.Hinter den Erwartungen des Handwerks bleiben etwa die vorgesehenen Regelungen zum beruflichen Prüfungswesen zurück: Leider ist hier die Chance vertan worden, Prüfer in ihrem ehrenamtlichen Einsatz zu entlasten. Da muss dringend nachgebessert werden.
Positiv ist das Ansinnen hervorzuheben, die höhere Berufsbildung durch attraktive und international verständliche Fortbildungstitel zu stärken und so die Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung sichtbarer zu machen, etwa durch den „Bachelor Professional“ und „Master Professional“. Dabei ist für das Handwerk allerdings wichtig, dass die bewährten Abschlussbezeichnungen durch die neuen Bezeichnungen keinesfalls ersetzt, sondern nur ergänzt werden “, sagte Schwannecke.

von Jasch Zacharias

Erschienen in Ausgabe: Seite 4| Juli 2019

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