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Keine Kostenerstattung für die Fahrt von der Wohnung zum Baubetriebssitz

Wichtiges Urteil des Bundesarbeitsgerichts für die Bauwirtschaft

Bonn – Das Bundesarbeitsgericht hat am 17. Januar 2017 ein wegweisendes Urteil in Zusammenhang mit der Möglichkeit der kostenlosen Beförderung mit einem vom Arbeitgeber gestellten ordnungsgemäßen Fahrzeug vom Betriebssitz zur Baustelle gefällt. Im Mittelpunkt stand dabei die Frage, ob es sich bei dem Betriebssitz um eine betriebliche Sammelstelle handelt, so dass Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern für den Weg von der Wohnung zum Betriebssitz Fahrtkosten erstatten müssten. „Mit dem Urteil hat das Bundesarbeitsgericht eine für die gesamte Bauwirtschaft sehr wichtige und unter Umständen sehr teure Fragestellung geklärt, stellt Rechtsanwalt Volker Mecking, Mitglied des Beraterteams der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB), fest.

Mehrere gewerbliche Baumitarbeiter hatten die Erstattung von Fahrtkosten von ihrer Wohnung bis zum Betriebssitz mit der Begründung beansprucht, dass es sich bei dem Betriebssitz, wenn sie von dort aus mit einem vom Arbeitgeber gestellten ordnungsgemäßen Fahrzeug auf die Baustelle befördert wurden, um eine betriebliche Sammelstelle handele, weshalb sie auch für die Fahrten von der Wohnung zum Betriebssitz Fahrtkostenabgeltung gem. § 7 Nr. 3.1 BRTV verlangten.
Diesem Begehren hat das Bundesarbeitsgericht mit seinem Urteil vom 17. Januar 2017 (AZ: 9 AZR 325/16) ein Riegel vorgeschoben. Die Richter urteilten, es bestehe kein Anspruch auf Fahrtkostenabgeltung für die Fahrt von der Wohnung zu einer mindestens 10 km von der Wohnung des Arbeitnehmers entfernten Baustelle gem. § 7 Nr. 3.1 BRTV, wenn die Möglichkeit der kostenlosen Beförderung mit einem vom Arbeitgeber gestellten ordnungsgemäßen Fahrzeug gegeben sei.
Dies gilt laut Auskunft von Mecking nicht nur bei einer Beförderungsmöglichkeit ab der Wohnung des Arbeitnehmers, sondern auch dann, wenn der Arbeitgeber eine kostenlose Beförderung von dem Betriebssitz im Sinne von § 7 Nr. 2.2 BRTV zur Baustelle anbietet.
Der Betrieb im Sinne von § 7 Nr. 2.2 BRTV kann gem. des BAG-Urteils nicht Sammelstelle sein. „Erfreulicherweise ist der geltend gemachte Fahrtkostenabgeltungsanspruch zurückgewiesen worden“ sagt Mecking und ergänzt: „Anderenfalls hätten alle Bauunternehmen Fahrtkostenabgeltung für die Fahrt ihrer gewerblichen Arbeitnehmer von deren Wohnung bis zum Betriebssitz des Unternehmens abgelten müssen, wenn die Baustelle, auf der der gewerbliche Arbeitnehmer beschäftigt wird, mindestens 10 Kilometer von der Wohnung des Arbeitnehmers entfernt liegt. Dies hätte enorme zusätzliche Kosten verursacht, zumal der Arbeitgeber auf seine Kosten ein ordnungsgemäßes Fahrzeug zur Beförderung zur Verfügung stellen muss.“

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Erschienen in Ausgabe: Mai 2017 | Seite 6

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