von Jasch Zacharias

Innenministerium: Mietendeckel verstößt gegen Grundgesetz

Fehlende Rechtskompetenz moniert – Branche rebelliert gegen Senatorin

DBU/Berlin – Nachdem der frühere Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier Berlins Mietendeckel als verfassungswidrig bewertet hat, schließt sich jetzt das Bundesinnenministerium dieser Auffassung an. Die Folgen des Gesetzentwurfs sind bereits verheerend. Private Bau- und Wohnungsunternehmen stornieren am laufenden Band ihre Aufträge. Sogar die Wohnungsbaugenossenschaften rebellieren gegen Stadtentwicklungssenatorin Kathrin Lompscher (Linke). Sie will, dass das Gesetz spätestens im März 2020 in Kraft tritt.

In einer Stellungnahme an den Berliner Bundestagsabgeordneten Kai Wegner (CDU) stellt Staatssekretär Marco Wanderwitz im Auftrag von Innenminister Horst Seehofer (CSU) klipp und klar fest, dass der Berliner Senat „kompetenzrechtlich verhindert sei, Gesetze zur Mietenbegrenzung zu erlassen. Begründung: Die Mietpreisbegrenzung sei bereits durch den Bund „umfassend und abschließend geregelt“ worden. Solche Entscheidungen des zuständigen Bundesgesetzgebers dürften nicht durch Einzelentscheidungen eines Landes „verfälscht werden“. Nach Ansicht der Juristen im Bundesinnenministerium greife der Mietendeckel auch in die Eigentumsfreiheit der Wohnungsinhaber ein. Vom Mietenstopp würden zudem alle Vermieter ohne Unterschied erfasst. Auch würden steigende Preise der Instandhaltung nicht berücksichtigt.

Die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hat den Entwurf zum Mietendeckel Ende November ins Abgeordnetenhaus eingebracht und weicht zunächst keinen Schritt zurück. Senatorin Lompscher, hält das Gesetz sogar für ein bundesweit geeignetes Modell. „Allen Beteiligten war von Anfang an bewusst, dass sie juristisches Neuland betret en. Am Ende wird ein Gericht entscheiden, ob der Mietendeckel Bestand hat“, zitieren mehrere Tageszeitungen die Landesbehörde. Die Bau- und Wohnungswirtschafwirtschaft reagierte indes prompt auf den Mietendeckelbeschluss in Berlin. „Der Mietendeckel ist dabei, den Wohnungsbau in Berlin und damit die regionale Bauwirtschaft auszubremsen, “ sagt Manja Schreiner, Hauptgeschäftsführerin der regionalen Fachgemeinschaft Bau. Machten laut Schreiner lediglich die Hälfte ihrer 900 Mitgliedsfirmen in der Region ihre Ankündigung war, Modernisierungs- und Sanierungsvorhaben zu streichen, würde das zu einem Auftragseinbruch von etwa 40 Prozent führen.

Eines der ersten Großunternehmen, die nach dem Mietendeckel einen Neubaustopp in Berlin angekündigt haben ist die deutsche Wohnen. Aber nicht nur Privatunternehmen der Bau- und Immobilienwirtschaft gehen gegen die Senatsverwaltung auf die Barrikaden. Auch die zum Zweck günstiger Mieten genossenschaftlich organisierten Wohnungsbauunternehmen haben jetzt aus Protest gegen die rigide Mietpolitik sämtliche Gespräche mit der Senatorin der Linkspartei auf Eis gelegt.

Dies hat Thomas Kleindienst, Vorstand der „Wohnungsgenossenschaft Lichtenberg“, dem „Tagesspiegel“ bestätigt. „Wir bauen erstmal nicht wegen der Mienenfräse“, zitiert die Tageszeitung Kleindienst. Bei Bestandsgebäuden befürchten sämtliche Wohnungsbaugenossenschaften in den kommenden Jahren notwendige Sanierungsmaßnahmen nicht mehr finanzieren zu können. Frank Schrecker, Vorstand der Genossenschaft Berolina bezeichnet das Verhältnis in dem Bericht als „entfremdet“. Der gesamte Senat ignoriere die ökonomisch Grundregel, dass bei sinkenden Einnahmen gespart werden müsse, kritisiert Schrecker.

Der Mietendeckel schadet aber nicht nur der Wohnungs- sowie der Bauwirtschaft. Das rechtliche Vabanquespiel von Senatorin Kathrin Lompscher könnte auch diejenigen empfindlich treffen, die durch das Gesetz angeblich geschützt werden sollen: Denn falls der unter anderem von der Berliner CDU angekündigten Verfassungsklage gegen das Mietendeckel-Gesetz stattgegeben wird, drohen den betroffenen Mietern laut einer verfassungsrechtlichen Expertise Nachzahlungen rückwirkend bis zum Inkrafttreten der Mietbegrenzung, also bis Juni 2019. In Härtefällen führt das bis zur außerordentlichen Kündigung des Mietvertrags. Deswegen rät selbst Lompscher Mietern, gesparte Beträge zurückzulegen.

von Jasch Zacharias

Erschienen in Ausgabe: Seite 2| Dezember 2019

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