von Jasch Zacharias

Hitze auf dem Bau: So schützen Unternehmen ihre Mitarbeiter

Berufsgenossenschaft warnt vor Hitzschlag und Hautkrebs

DBU/Berlin – Die Sommerhitze ist auch auf den Baustellen angekommen. Die Berufsgenossenschaft (BG) Bau warnt dringend davor, akut lauernde Gefahren wie Hitzeerschöpfung und Sonnenstich zu unterschätzen. Auch steigt bei Männern die Zahl der Hautkrebserkrankungen an. Arbeitgeber sind in der Pflicht, ihre Mitarbeiter zu schützen.

Keine andere Berufsgruppe ist so sehr den Gesundheitsgeefahren durch krebserregende UV-Strahlung ausgesetzt wie Arbeiter auf dem Bau. Nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) ist die häufigste gemeldete Berufskrankheit in der Bauwirtschaft der weiße Hautkrebs. Betroffen sind insbesondere Kanalbauer, Dach- und Fassadenbauer, Zimmerer, Straßenbauer, Betonbauer, Dachdecker und Maurer.
Die BG Bau berichtet zudem von „mehreren Hitzetoten in den vergangenen Jahren“.

Was Arbeitgeber sowie der klassische Bauarbeiter, der – so das Klischee – gern mit freiem Oberkörper sich den Sonnenstrahlen aussetzt, unterschätzen: Bei hohen Temperaturen mit intensiver UV-Strahlung belastet Arbeiten im Freien Körper und Kreislauf stark. Besonders gefährlich ist die UV-Strahlung: Sie kann die Augen schädigen sowie Sonnenbrand und Hautkrebs verursachen. Medizinische Studien belegen, dass grundsätzlich jeder Sonnenbrand die Gefahr einer Hautkrebserkrankung erhöht. Besonders empfindlich auf Sonnenlicht reagiert die Haut auf den sogenannten Sonnenterrassen des Körpers wie Stirn, Glatze, Nasenrücken, Ohren, Lippen, Kinn, Schultern und Rücken. Doch auch schon bevor ein Sonnenbrand entsteht, schädigt UV-Strahlung die DNS, die die Erbsubstanz und damit den Bauplan für unsere Zellen bildet.

Allerdings können diese Gesundheitsschäden vermieden werden. Bauunternehmen sind per Arbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet, für die Sicherheit an den Arbeitsplätzen im Freien zu sorgen. Dazu gehört auch, die Arbeiten vorausschauend unter Berücksichtigung der Wetterlage zu organisieren und einzuteilen. Dazu gehört laut BG Bau, die Arbeitszeiten an die Sonnenstrahlung anzupassen und die Morgen- oder Abendstunden zu nutzen. Das muss wiederum jedoch gleichzeitig mit den arbeitszeitrechtlichen Vorgaben der EU korrespondieren. Desweiteren müssen Bauunternehmen dafür sorgen, dass die Arbeitsplätze mit Schattenspendern versehen sind, wo sich Bauarbeiter ausruhen können.

Auch sollten Baumaschinen und Fahrzeuge mit einer Klimaanlage ausgestattet sein. Was ebenso auf Baustellen nicht überall beachtet wird: Auch wenn die Sonne brennt, sollte in jedem Arbeitsbereich für eine gute Belüftung besorgt sein. Ebenso sollte der Zugang zu Getränken jederzeit und überall möglich sein. Im Klartext heißt das für das Bauunternehmen: Auf den Baustellen – auch auf freiem Feld –muss für ausreichend Trinkwasser gesorgt sein.

Bei der Arbeitskleidung bietet bereits ein Baumwollshirt mit langen Ärmeln Schutz vor UV-Strahlung. Angenehmer ist Sportfunktionskleidung. Optimal ist für Baustellen bestimmte kühlende Arbeitsbekleidung. Seit langem Pflicht, aber durchaus optimierbar ist der Kopfschutz. Zum Schutz vor Kopfverletzungen muss nämlich bislang nur ein Industrieschutzhelm (nach DIN EN 397) getragen werden. Vor Sonne sind Gesicht, Hals und Nacken damit in der Regel jedoch nicht ausreichend geschützt. Hier ist mindestens noch ein sogenanntes „Nackentuch“ notwendig, das zusätzlich noch die Ohren bedeckt. Er gibt die Gefährdungsbeurteilung, dass am Arbeitsplatz kein Helm getragen werden muss – zum Beispiel bei der Fensterreinigung – empfiehlt sich für den UV-Schutz das Tragen von breitkrempigen Hüten oder Basecaps mit Nackenschutz. Sonnenbrillen, die bei der Arbeit getragen werden, müssen für den gewerblichen Bereich geeignet und nach DIN EN 166 bzw. DIN EN 172 gefertigt sein. Empfehlenswert ist die Schutzstufe 5-2,5 und eine graue Tönung. Damit ist sowohl ein ausreichender Schutz als auch eine sichere Farberkennung im Straßenverkehr gewährleistet. Zusätzlich sollte auf das Vorhandensein einer seitlichen transparenten Abschirmung geachtet werden. Was viele Bauunternehmer bislang noch nicht wissen: Auch die Anschaffung von Warn-UV-Schutz- und Kühlkleidung wird von der BG BAU gefördert und sollte schon bald zum Standard auf deutschen Baustellen gehören. Mit einer „Bauwetter-App“ steht die BG Bau darüber hinaus Arbeitgebern und Arbeitnehmern gleichermaßen zur Seite. Darin finden sich wertvolle Tipps, deren Beachtung, Bauunternehmern viel arbeits- und versicherungsrechtlichen Ärger ersparen – und Arbeitnehmer vor akuten Krankheiten sowie gesundheitlichen Spätfolgen bewahren kann. Schließlich hat jeder Mensch nur ein Leben.

von Jasch Zacharias

Erschienen in Ausgabe: Seite 3| August 2019

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