von Jasch Zacharias

Grenzwerte für Baustaub um bis zu 300 Prozent strenger

Gesetzgeber will Arbeitsplätze genau überprüfen

DBU/Berlin – Staub gehört auf der Baustelle zur Arbeit dazu. Doch er stellt auch eine erhebliche Gesundheitsgefahr dar. Seit dem 1. Januar 2019 gelten auf Baustellen ausnahmslos deutlich niedrigere Arbeitsplatz-Grenzwerte für alveolen­gängige Stäube, so genannte A-Stäube. Das sind gesundheitsgefährdende Staubpartikel, die beispielsweise beim Fräsen, Bohren oder Schleifen entstehen. Dieser Grenzwert beträgt von sofort an 1,25 Milligamm Luft statt bislang 3 Millimeter pro Kubikmeter Luft.

Bei Bauarbeiten können nach Angaben der Berufsgenossenschaft Bau (BG Bau) durchaus bis zu 100 Milligramm pro Kubikmeter Luft entstehen. Unter die Definition A-Staub fallen alle Stäube, deren Teilchen im Durchmesser kleiner als 10 μm, also kleiner als 0,00001 Meter, sind. Der Gesetzgeber schreibt strenge Überprüfungen der Grenzwerte auf Baustellen vor. Bei so genannten einatembaren Stäuben, den so genannten E-Stäuben bleibt der Grenzwert von 10 Milligram pro Kubikmeter Luft bestehen, so wie vom Gesetzgeber im Jahr 2014 festgeschrieben.

A-Stäube können im Gegensatz zu E-Stäuben bis in die Lungenbläschen (Alveolen) gelangen. Deswegen ist A-Staub besonders gefährlich. Als Arbeitsschutz-Maßnahme ist bei handgeführten Maschinen wie Fräsen, Schleifern oder Bohrgeräten der direkte Anschluss einer Absaugung vorgeschrieben. Mittels raumlufttechnischer Anlagen sollte ferner eine maschinelle Lüftung vorhanden sein. Zudem sollen die Arbeitsplätze - laut Auflage - regelmäßig mit Industriestaubsaugern oder Kehrsaugmaschinen vom Staub befreit werden.

von Jasch Zacharias

Erschienen in Ausgabe: Seite 2| Februar 2019

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