von Jasch Zacharias

Bürokratieentlastungsgesetz benachteiligt Bauwirtschaft

ZDB fordert Nachbesserungen bei Auftraggeberhaftung sowie bei Arbeitszeitflexibilisierung

DBU/Berlin – Mehr Unterstützung der (Bau-)Wirtschaft durch Bürokratieabbau hat die Bundesregierung versprochen. Doch Berlin lässt vor allem den Mittelstand bislang im Regen stehen. Ein Eckpunktepapier zum Bürokratieentlastungsgesetz III lässt viele Wünsche der Bauunternehmen offen.

Dass die Bundesregierung mit dem Bürokratieentlastungsgesetz III nach 2015 und 2017 zum dritten Mal innerhalb von vier Jahren die Wirtschaft von Auflagen entlasten will, wird von der Bauwirtschaft grundsätzlich begrüßt. Gelobt wird zum Beispiel die im Eckpunktepapier vorgesehene Begrenzung der Pflicht zur Arbeitszeitdokumentation mit einem am gesetzlichen Mindestlohn orientierten neuen Schwellenwert von 2.000 Euro und einer damit verbundenen maximalen Arbeitszeit. Positiv bewertet werden ebenso die beabsichtigte Verkürzung der Aufbewahrungspflichten für Steuer- und Handelsbelege von zehn auf acht Jahre sowie die Anhebung der Abschreibungsgüter auf 1.000 Euro. Andere wichtige Punkte stoßen bei den Bauverbänden hingegen auf entschiedenen Widerspruch. „Das Eckpunktepapier lässt Fragen offen. Dabei wäre es überfällig, den Bauprozess von Bürokratie zu entlasten. Das betrifft sowohl die Planungsbeschleunigung als auch die den Unternehmen darüber hinaus auferlegten Pflichten,“ sagte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB).

Der ZDB kritisiert konkret die Streichung der Auftraggeberhaftung bei für Schwarzarbeit anfälligen Branchen. Es sei nicht nachvollziehbar, dass Bauunternehmen, die mit präqualifizierten Nachunternehmern zusammenarbeiten, weiterhin haften müssen, während Auftraggeber anderer Branchen, die sich nicht um die Seriösität ihrer Auftragnehmer scheren, von dieser Haftung ausgenommen werden. Auf Unverständnis in der Bauwirtschaft trifft auch die geplante Regelung zur Arbeitszeitflexibilisierung. Die soll nur die Gastronomie entlasten, während auf den Baustellen nach EU-Vorgaben künftig vielleicht sogar wieder die Stechuhr eingeführt werden muss. „Auch im Baugewerbe besteht ein Bedarf nach Ausweitung des Flexibilisierungsrahmens. Beispielsweise zur zeitgerechten Erstellung von Bauvorhaben bei Verkehrswegen, bei denen ein Umschwenken von einer täglichen Höchstarbeitszeit zu einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit sowie Erleichterungen bei der Feiertagsarbeit zu kürzeren Bauzeiten beitragen könnte“, mahnt ZDB-Lobbyist Pakleppa Nachbesserungen an.

Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) fordert indes Entlastungen bei der Lohnabrechnung sowie weniger statt mehr Bürokratie bei der Arbeitszeit-erfassung: „Durch die nichtstationäre Beschäftigung sind Entgeltabrechnungen in der Bauwirtschaft eine besondere Herausforderung, sodass sich hier Vereinfachungen sehr auszahlen würden. Zudem gilt es unbedingt, neue Bürokratie im Kontext der vom EuGH jüngst reklamierten objektiven, verlässlichen Arbeitszeiterfassung so gut wie möglich zu vermeiden,“ sagt Inga Stein-Barthelmes, Bereichsleiterin für Politik beim HDB.

Angesichts der akuten Schwäche der Großen Koalition aus CDU und SPD werden jedoch die Befürchtungen der Verbände lauter, dass die versprochenen Entlastungen der Unternehmen aus Sicht der Bauwirtschaft nicht in die richtige Richtung umgesetzt werden. Zwar forderte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) unlängst parteiergreifend für die Wirtschaft den „großen Wurf für eine Steuerreform“, der deutlich über den Bürokratieabbau hinaus gehen soll. Doch sind das bislang nur Lippenbekenntnisse ohne konkrete Gesetzesgrundlage.

von Jasch Zacharias

Erschienen in Ausgabe: Juli 2019 | Seite 1

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