von Jasch Zacharias

Fachkräftemangel gefährdet Ausbau der Infrastruktur

Bundesregierung will ab 2027 die Zahl der Arbeitskräfte vom Westbalkan auf 25.000 begrenzen – Bauwirtschaft warnt vor negativen Folgen für Branche

Der fortschreitende Fachkräftemangel bereitet der Bauwirtschaft trotz der Automatisierung von Arbeitsprozessen bereits seit Längerem große Sorgen.  Zu allem Überfluss will die Bundesregierung das Kontingent der aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien nach Deutschland kommenden Bauarbeiter auf 25.000 halbieren. Für die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen (BVMB) ist die ab dem 1. Januar 2027 geplante Rücknahme der erst seit Juni 2024 ausgeweiteten sogenannten „Westbalkanregelung“ ein fatales Signal.

Den deutschen Bauunternehmen würden ohnehin schon in großer Zahl Fachkräfte fehlen. Allein im Bauhandwerk zählte das Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA) zuletzt besonders ausgeprägte Engpässe beim Ausbau von Infrastruktur und erneuerbaren Energien. Gleichzeitig ist die Beschäftigung in Infrastrukturberufen
laut dem Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in den vergangenen Jahren ausschließlich durch Zuwanderung aus dem Ausland gewachsen. „Wer jetzt das Kontingent für Arbeitskräfte aus dem Westbalkan halbiert, zieht der Bau- und Infrastrukturoffensive den Boden unter den Füßen weg“, warnt BVMB-Hauptgeschäftsführer Michael
Gilka.


Westbalkan: Bisheriges Kontingent von 50.000 Arbeitskräften hat sich bewährt

„Die Bundesregierung verspricht Milliardeninvestitionen in Straßen, Brücken und Schienen, gefährdet aber gleichzeitig durch ihre Migrationspolitik die Arbeitskräftebasis,
die es braucht, um diese Projekte zu bauen. Das passt nicht zusammen“, kritisiert Gilka. Auch die Arbeitgeberverbände schlagen Alarm: In einem aktuellen Positionspapier
fordert deren Bundesvereinigung BDA, das Kontingent nicht zu halbieren, sondern ganz aufzuheben. Die Regelung habe sich als „wichtige und vergleichsweise einfache Möglichkeit“ bewährt, um Fach- und Arbeitskräftebedarfe zu decken, die aus Deutschland und der EU nicht befriedigt werden können.

Westbalkan: Baumittelstand fordert digitale Visa-Verfahren

Die BVMB verweist zudem auf die demografische Entwicklung: Laut der IW-Arbeitsmarktfortschreibung 2029 könnte die Fachkräftelücke bundesweit um 47 Prozent auf 723.000 offene, nicht besetzbare Stellen steigen, wenn sich an den Rahmenbedingungen nichts ändert. Die Zahl der Fachkräfte aus den Westbalkanstaaten sei in den vergangenen fünf Jahren um 41 Prozent gestiegen. Das zeige deutlich, wie unverzichtbar die Westbalkanregelung für viele Bauunternehmen und andere mittelständische
Betriebe geworden ist. Gleichzeitig schaffe sie legale und verlässliche Zugangswege zum deutschen Arbeitsmarkt und setze damit ein klares Signal gegen Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Schleuserkriminalität. „Jede Fachkraft, die wir durch bürokratische Hürden und sinkende Kontingente verlieren, fehlt uns am Ende auf der Baustelle“, so Gilka weiter. Der Verband fordert daher die Bundesregierung auf, das Kontingent der Westbalkanregelung mindestens auf dem bisherigen Niveau von 50.000 zu belassen und stattdessen die Verfahren zu beschleunigen – etwa durch eine zentrale, digitale Visabearbeitung, wie sie auch die Arbeitgeberseite vorschlägt. „Es nützt niemandem, wenn Geld für Infrastrukturprojekte bereitsteht, aber die Betriebe mangels Personal nicht liefern können. Die Bundesregierung muss dringend nachsteuern, bevor der nächste Bauherbst zum nächsten Rückschlag wird“, mahnt Gilka.


Westbalkanregelung: Baugewerbe sieht Infrastrukturprojekte in Gefahr

Auch der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) kritisiert die Regierungspläne zur Westbalkanregelung scharf und warnt vor dem Verlust von Tausenden von
Arbeitsplätzen in der Bauwirtschaft sowie der Gefährdung anstehender Infrastrukturprojekte. Denn keine andere Branche nutzt die Regelung so stark. „Auf dem Bau hat jeder siebte Beschäftigte einen ausländischen Pass. Für die Baubranche ist die Regelung das erfolgreichste Modell zur Gewinnung von Arbeits- und Fachkräften aus Drittstaaten“, sagt ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa.

Schon bis zum Jahresende könnten im Baugewerbe etwa 8.000 dringend benötigte Arbeitskräfte wegfallen. „Der Bund stellt mit dem Sondervermögen Milliarden für Brücken, Schienen und Wohnungen bereit und kürzt gleichzeitig den Zugang genau für die Menschen, die diese Projekte bauen sollen“, erinnert Pakleppa. „Das passt nicht zusammen. Wenn die Bundesregierung das Kontingent halbiert, bremst sie den Aufschwung, den sie gerade finanziert.“ Wie groß der Bedarf ist, zeigen laut ZDB die Zahlen. So war das Kontingent für 2025 bereits Ende November ausgeschöpft, Anträge mussten abgelehnt werden. Die Bundesagentur für Arbeit erteilte im vorigen Jahr sogar 105.000 Zustimmungen, weil lange Wartezeiten bei den Visastellen dazu führen, dass längst nicht jede Zustimmung zu einer Einreise wird. Die Regelung wirke genauso, wie sich die Politik legale Migration wünscht, meint der Lobbyist. Wer kommt, braucht einen Arbeitsvertrag. Nach Angaben des Instituts für Arbeits- und Berufsforschung (IAB) gehen 98 Prozent der Eingereisten einer Beschäftigung nach. Rund 58 Prozent arbeiten als Fachkräfte, Spezialisten oder Experten, obwohl das keine Voraussetzung ist.

Westbalkanregelung ist Zuwanderung in Arbeit, nicht in Sozialsysteme"

„Die Westbalkanregelung ist Zuwanderung in Arbeit, nicht in Sozialsysteme“, so Pakleppa. Union und SPD hätten sie 2016 selbst eingeführt und sollten ihr eigenes
Erfolgsmodell nicht zurück bauen. „Das Kontingent von 50.000 muss mindestens beibehalten werden. Das Visaverfahren muss digitalisiert und beschleunigt sowie die Ausweitung auf weitere Herkunftsländer geprüft werden“, fordert der ZDB-Hauptgeschäftsführer von der Bundesregierung.

Westbalkanregelung ermöglicht unkomplizierten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt

Die Westbalkanregelung (§ 26 Abs. 2 Beschäftigungsverordnung) ermöglicht Staatsbürgern aus sechs Ländern einen privilegierten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.
Dabei ist keine formale Berufsanerkennung oder Qualifikation nötig. Voraussetzung für ein Visum ist jedoch ein verbindliches Arbeitsplatzangebot oder ein Arbeitsvertrag in Deutschland mit denselben Beschäftigungsbedingungen wie für Inländer. Wer das Alter von 45 Jahren erreicht hat, muss ein Mindestgehalt von 55 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung oder eine angemessene Altersvorsorge vorweisen. Die Vergabe erfolgt über die jeweilige deutsche Auslandsvertretung im Heimatland, oft ergänzt durch ein Losverfahren bei hoher Nachfrage.

Bild: Auf Deutschlands Baustellen hat jeder siebte Beschäftigte einen ausländischen Pass. Für die Bauwirtschaft sind Arbeitskräfte aus den Westbalkan-Staaten ungemein wichtig. (Foto: Pixabay)

von Jasch Zacharias

Erschienen in Ausgabe: November 2026 | Seite3

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