Baupolitik -
Deutschland bekommt eine „Bundesfernstraßen AG“
Bund und Länder ordnen Finanzbeziehungen neu / Infrastrukturgesellschaft wird gegründet
DBU/Berlin – Wirtschaftsvertreten sprechen von einem Meilenstein der Verkehrspolitik. Auf einer Konferenz Mitte Oktober haben Bund und Länder sich auf die Gründung einer „Bundesfernstraßengesellschaft“ verständigt. Außerdem haben beide Seiten eine Neuordnung ihrer Finanzbeziehungen zueinander vereinbart.
Laut Regierungsangaben soll eine „unter staatlicher Regelung stehende privatrechtlich organisierte Infrastrukturgesellschaft“ entstehen. Diese soll Bundesfernstraßen planen und bauen. Bisher hatten diese Aufgabe die Länder übernommen. Der Bund war lediglich für die Finanzierung der Bundesfernstraßen zuständig.
In der Bauwirtschaft stößt diese neue „Straßenbaugesellschaft des Bundes“ auf breite Zustimmung. So sagte Hans-Hartwig Loewenstein, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes (ZDB): „Grundsätzlich begrüßen wir die Einrichtung einer Infrastrukturgesellschaft.“
Ähnlich äußerte sich Peter Hübner, Präsident des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB), der die Rolle von CSU-Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hervorhebt. „Es war richtig, dass der Bund, allen voran Bundesverkehrsminister Dobrindt, trotz Kritik an dem Vorhaben festgehalten hat“, so Hübner.
Weniger politische Ränke
Weiter äußerte HDB-Präsident Hübner die Hoffnung, dass eine solche Gesellschaft die Chance biete, „Deutschlands Bundesfernstraßen aus dem Spiel politischer Interessen herauszulösen“. Erstmals läge die Verantwortung für Planung, Bau, Finanzierung und Betrieb in einer Hand. Das bedeute weniger Streitigkeiten, mehr Effizienz und mehr Transparenz, so Hübner. Außerdem hofft der HDB-Präsident auf eine „ganzheitliche und strategische Netzplanung“.
Stopp von ÖPP gefordert
Der ZDB fordert angesichts der anstehenden Gründung der neuen Infrastrukturgesellschaft „den sofortigen Stopp der Vergaben von milliardenschweren Autobahn-ÖPP-Projekten“. ZDB-Präsident Loewenstein warnt davor, dass eine weitere Vergabe von ÖPP-Projekten die angestrebte Handlungsfreiheit der zukünftigen Bundesfernstraßengesellschaft über Jahrzehnte hinweg einschränken würde, da sie an die ÖPP-Verträge gebunden sei.
Darüber hinaus haben Bund und Länder die Unveräußerlichkeit von Bundesfernstraßen festgeschrieben.
Neuer Pakt zum Finanzausgleich
Doch das eigentlich zentrale Thema der Berliner Konferenz war die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Die Bundesregierung schrieb hier zu: „Der Länderfinanzausgleich wird in seiner jetzigen Form abgeschafft.“ Zukünftig soll ein Ausgleich der Finanzkraft der Länder „im Wesentlichen bereits im Rahmen der Verteilung des Länderanteils an der Umsatzsteuer“ erfolgen, so die Bundesregierung.
Erschienen in Ausgabe: November 2016 | Seite