von Jasch Zacharias

Bund einigt sich auf Förderung der energetischen Sanierung

Klimapaket: Baubranche winken neue Aufträge, warnt aber vor CO2-Kosten

DBU/Berlin – Die große Koalition hat sich auf eine steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung geeinigt, die Bauwirtschaft reagiert erleichtert. Doch der Preis dafür ist hoch. Im Rahmen eines Kompromisses beim Klimapaket kommen insbesondere auf mittelständische Unternehmen auch Mehrbelastungen in Milliardenhöhe zu.

Nachdem Bundestag und Bundesrat dem Kompromiss zum nachverhandelten Klimapaket der großen Koalition kurz vor Weihnachten zugestimmt haben, steht nun fest: Eigentümer selbstgenutzter Wohnimmobilien können nun Maßnahmen wie das Dämmen von Dächern und Wänden, den Einbau von neuen Fenstern oder die Modernisierung der Heizungsanlagen von der Steuer absetzen. Auch Energieberatungen sollen künftig als Aufwendungen für energetische Maßnahmen gewertet werden.

Bereits seit Jahren hatten Baugewerbe und Bauindustrie steuerliche Anreize für eine klimagerechte Sanierung von Gebäuden gefordert. Bisher war es stets bei Versprechungen der Bundesregierung geblieben. Lange sträubte sich die SPD. Erst jetzt gaben die Sozialdemokraten den Weg frei. Nachdem die CDU der nachverhandelten höheren CO2-Abgabe zugestimmt hat. Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB) lobt den Beschluss als Voraussetzung dafür, dass der CO2-Ausstoß in Deutschland gemäß der Klimaschutzziele entscheidend gesenkt werden kann. „Im dritten Anlauf hat die Länderkammer endlich zugestimmt: Die energetische Gebäudesanierung wird nun langfristig steuerlich gefördert. Das haben wir im Interesse des Klimaschutzes schon seit Jahren gefordert. Die verschiedenen Anläufe in 2011 und 2015 haben zu einem Attentismus der Eigentümer geführt und den Sanierungsmarkt quasi zum Erliegen gebracht. Wir sind sicher, dass die Sanierungsquote nun steigen wird – und das ist auch dringend notwendig, will Deutschland seine Klimaziele einhalten“.

„Es ist eine gute Nachricht für den Klimaschutz, dass im Vermittlungsausschuss eine Einigung auch zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung erzielt werden konnte“, sagte Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH). 30 Prozent des CO2-Ausstoßes und 40 Prozent des Primärenergieverbrauchs würden allein auf den Gebäudebereich entfallen. „Die steuerliche Förderung energetischen Gebäudesanierung stellt deswegen einen unverzichtbaren Anreiz dar, um in Klimaschutzmaßnahmen zu investieren.“ Für die Eigentümer selbstgenutzter Wohnimmobilien stelle das Instrument eine echte Alternative zu den bestehenden Kredit- und Zuschuss-programmen dar.

Auch Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) zeigte sich zufrieden. Das Ergebnis gehe in die richtige Richtung. Er ist zuversichtlich, dass der höhere CO2-Preis eine Lenkungswirkung entfalten wird. Zur Senkung der EEG-Umlage sagte er, dass davon nicht nur private Haushalte, sondern auch kleine und mittelständische Betriebe profitieren würden.

Die Länder hatten die ursprünglich geplanten Steuerregelungen im Klimapaket abgelehnt, da sie zu hohe Steuerausfälle auf ihre Kosten befürchteten. Die Länder forderten eine andere Verteilung von Einnahmen und Lasten und wiesen auf die zusätzlichen Einnahmen im Bund durch die CO2-Bepreisung hin. Der Kompromiss sieht vor, dass die Länder für die Jahre 2021 bis 2024 vom Bund 1,5 Milliarden Euro über Umsatzsteuerfestbeträge erhalten, um ihre Mindereinnahmen zu kompensieren.

von Jasch Zacharias

Erschienen in Ausgabe: Februar 2020 | Seite02

Zurück