Kommentar -

Bitte keine Monster-AG

von DBU-Redakteur Heiko Metzger

Für den Straßenbau in Deutschland ist der 14. Oktober dieses Jahres ein historisch bedeutsames Datum. Auf einer Bund-Länder-Konferenz in Berlin wurde die Gründung einer „Bundesfernstraßengesellschaft“ beschlossen.
Lange haben Wirtschaftsvertreter die Politik zu diesem Schritt gedrängt.
Doch Widerstand kam vor allem aus den Ländern. Sie wollten sich die Regie nicht nehmen lassen, denn auch bei Bundesfernstraßen sind die Länder für Planung und Umsetzung verantwortlich. Der Bund stellt einzig die nötigen finanziellen Mittel.
Doch zu schleppend ging der Autobahnbau vielerorts voran. Einige Länder haben es sogar regelmäßig versäumt, die von der Bundesregierung bereitgestellten Gelder abzurufen. Zum Leidwesen der Bauwirtschaft vor Ort.
Damit ist nun Schluss.
Künftig wird eine „privatrechtlich organisierte Infrastrukturgesellschaft“ für Planung und Bau der Bundesfernstraßen zuständig sein. Das ist quasi eine Bankrott-Erklärung der Länder. Die wiederholt „bewiesen“ haben, dieser Aufgabe nicht gewachsen zu sein. Doch noch gibt es diese Gesellschaft nicht. Ihre Einrichtung ist nicht in wenigen Tagen abgeschlossen. In dieser Übergangsphase darf es auf keinen Fall zu Verzögerungen im Autobahnbau kommen.
Gerade die Länder, die immer häufiger durch Überforderung aufgefallen sind, dürfen jetzt nicht die Hände in den Schoß legen und dem Motto folgen „Das geht uns alles nicht mehr an.“
Nein!
Bis die Infrastrukturgesellschaft des Bundes ihre Arbeit aufgenommen hat, müssen die Länder ihren „Job“ ordnungsgemäß erfüllen.
Allein, dass die Gründung einer solchen Gesellschaft notwendig war, ist eine verwaltungstechnische Schande für die Länder.

Doch beim Einrichten der neuen Bundesgesellschaft ist Augenmaß geboten. Die Aufgaben, die die Gesellschaft stemmen soll, sind gewaltig. Zu leicht könnte dabei eine überdimensionierte „Monsterbehörde“ entstehen.
Das ist das Letzte, was der Fernstraßenbau in Deutschland „braucht“.
Stattdessen sollten darauf geachtet werden, die Baukompetenz vor Ort zu erhalten. Die „Bundesfernstraßengesellschaft“ muss dem Prinzip der Subsidiarität verpflichtet sein: So viel Zentralität wie nötig, so viel Dezentralität wie möglich.

Erschienen in Ausgabe: November 2016 | Seite 2

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