von Redaktion

Bauwirtschaft: Weißer Hautkrebs ist häufigste Berufskrankheit

Fast jeder fünfte Krankheitsfall im jahr 2020 - BG Bau berät Bauunternehmer und Beschäftigte gleichermaßen

Der durch natürliche Ultraviolettstrahlung (UV-Strahlung) verursachte weiße Hautkrebs war im Jahr 2020 die am häufigsten angezeigte Berufskrankheit in der Bauwirtschaft und im Bereich der baunahen Dienstleistungen. Rund 18 Prozent aller Meldungen entfielen auf dieses Krankheitsbild. So verzeichnete die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) im vergangenen Jahr mehr als 2.700 neue Fälle. Das zeigt eine vorläufige Auswertung für 2020, die die BG BAU heute im Rahmen einer Pressekonferenz vorgelegt hat. Demnach ging im Jahr 2020 fast jede fünfte gemeldete Berufskrankheit auf Hautkrebs zurück. Positiv: Die Verdachtsfälle gingen 2020 im Vergleich zu den Hitzejahren 2018 und 2019 zurück.

Besonders betroffen sind Dachdecker, Zimmerer und Straßenbauer

Besonders betroffen sind Beschäftigte aus dem Hoch-, Tief- und Straßenbau sowie dem Dachdecker- und Zimmererhandwerk. Gerade bei Arbeiten im Freien ist wirksamer Schutz vor UV-Strahlung daher wichtig – die BG BAU unterstützt und berät Unternehmen und Beschäftigte bei den notwendigen Maßnahmen.

„Die Statistik zeigt, dass Hautkrebserkrankungen in der gesamten Bevölkerung deutlich zunehmen. Dabei ist es einfach, sich wirksam zu schützen. Das gilt nicht nur in der Freizeit, sondern gleichermaßen für die Arbeitsplätze im Freien. Mit nur wenigen einfachen Maßnahmen ist ein sehr guter Schutz vor schädlicher UV-Strahlung möglich“, sagt Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU. „Die Unternehmen und die Beschäftigten sind hier gleichermaßen gefordert, das Thema ernst zu nehmen und zu handeln.“

Hautkrebserkrankung tritt oft erst nach 20 bis 30 Jahren auf

Durch den Klimawandel wird es in Mitteleuropa zunehmend wärmer und trockener. Vor allem in den Monaten April bis September zwischen 11 Uhr und 16 Uhr sind die Belastungen durch natürliche UV-Strahlen hierzulande so hoch, dass sie einen zusätzlichen Schutz erforderlich machen. Anette Wahl-Wachendorf, Ärztliche Direktorin des Arbeitsmedizinischen Dienstes der BG BAU (AMD der BG BAU) sagt: „Ein wirksamer UV-Schutz ist wichtig, weil es bei hoher und vor allem langandauernder Belastung zu folgenschweren Hautschädigungen kommen kann. Besonders tückisch daran ist, dass Betroffene die Schädigung nicht sofort bemerken. Nicht selten tritt eine Hautkrebserkrankung erst nach 20 bis 30 Jahren auf. Hier gilt: Je früher präventiv gehandelt wird, desto weniger kommt es zum Hautkrebs.“ 

Empfohlen: Schattige Arbeitsplätze  und Schutzzelte von April bis Oktober

Wirksames Instrument bei der Festlegung der richtigen Schutzmaßnahmen gegen die schädlichen UV-Strahlen ist die Gefährdungsbeurteilung. Die Rangfolge der anzuwendenden UV-Schutzmaßnahmen folgt dem klassischen Präventionsprinzip – auch TOP-Prinzip genannt. Dabei stehen technische und organisatorischen Lösungen zunächst vor den persönlichen Schutzmaßnahmen.

Zu den technischen UV-Schutzmaßnahmen gehören beispielsweise Schutzzelte, Sonnenschirme oder Sonnensegel, die für schattige Arbeitsplätze im Freien sorgen. Wenn technische Maßnahmen nicht umgesetzt werden können, kommen ergänzend organisatorische Schutzmaßnahmen zur Anwendung. So können zum Beispiel Arbeiten in die frühen Morgen- und Vormittagsstunden oder in die späten Nachmittagsstunden – nach 16: Uhr – verlegt werden, wenn die UV-Belastung geringer ist. Wenn technische oder organisatorische Maßnahmen nicht ausreichen, müssen persönliche UV-Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten ergriffen werden. Dazu gehören leichte, luftdurchlässige, körperbedeckende Kleidung – möglichst aus Baumwolle – sowie der Schutz des Kopfes, des Nackens, der Nase und der Ohren. Hautbereiche, die nicht verdeckt werden können, wie das Gesicht, die Nase oder auch die Handrücken, sind mit UV-Schutzcremes mit einem Lichtschutzfaktor von mindestens 30 (besser 50) zu schützen. Dieser Schutz muss spätestens nach zwei Stunden erneuert werden. Um Schädigungen der Augen und der Netzhaut zu vermeiden, werden UV-Schutzbrillen empfohlen.

Grafik. BGBBAU

von Redaktion

Erschienen in Ausgabe: online

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