von Jasch Zacharias

Bauwirtschaft begrüßt Bleiberecht für Geflüchtete

Land Baden-Württemberh beschließt „Ermessensduldung“

DBU/Berlin – Die Bauwirtschaft hat einen Erlass des baden-württembergischen Innenministeriums begrüßt, wonach ausreisepflichtige Ausländer in Beschäftigung in Baden-Württemberg jetzt unter bestimmten Voraussetzungen eine rasche Ermessensduldung erhalten. Die zum großen Teil Geflüchteten entgehen somit der drohenden Abschiebung. Dies geschieht im Südwesten bereits im Vorgriff auf eine ähnliche bundesweite Regelung, die im Januar 2020 in Kraft treten soll.
„Wir finden es gut, dass unser Bundesland vernünftigen Pragmatismus zeigt und endlich Initiative ergreift“, kommentiert Thomas Möller, Hauptgeschäftsführer der Bauwirtschaft Baden-Württemberg, den Beschluss. der Landesregierung „Damit wird Rechtssicherheit für die Betroffenen und Planungssicherheit für unsere Baubetriebe geschaffen, die teilweise schon seit Jahren Flüchtlinge bei sich im Unternehmen beschäftigen und oft auch mit viel persönlichem Einsatz deren Integration vorantreiben.“
Mit der Neuregelung sollen ausreisepflichtige Flüchtlinge, die durch ihre Erwerbstätigkeit ihren Lebensunterhalt sichern und gut integriert sind, einen gesicherten Status erhalten. „Wir hoffen natürlich auf eine dauerhafte Bleibe­perspektive für diese oft jungen Menschen“, erklärt Möller. „Angesichts des akuten Fachkräftemangels auf dem Bau und des gewaltigen Aufgabenvolumens, vor dem unsere Branche steht, brauchen wir dringend zusätzliche Fachkräfte, gern auch aus dem Ausland.“
Allerdings plädiert der Bauverband bei der Erteilung einer Beschäftigungsduldung für eine Verkürzung der bereits erreichten Duldungsfrist von mindestens zwölf Monaten. Grund: Viele Geflüchtete hätten diese Frist aufgrund langwieriger Asylverfahren bislang noch nicht erreicht, obgleich sie bereits seit einigen Jahren im Land sind.

von Jasch Zacharias

Erschienen in Ausgabe: Seite 9| Mai 2019

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