von Jasch Zacharias

Baukonsortium bleibt auf ÖPP-Mehrkosten sitzen

Urteil: Ausgaben für Planungsfehler der öffentlichen Hand bei Öffentlich-Privater Partnerschaft müssen Privatunternehmer alleine bezahlen

DBU/Berlin – Im Streit um den in Öffentlich-Privater Partnerschaft (ÖPP) realisierten Ausbau der A8 zwischen Ulm und Augsburg hat das Oberlandesgericht München (OLG) die Klage der Pansuevia GmbH abgewiesen. Trotz nachgewiesener Planungsfehler des Bundes. Damit bleibt der private Auftragnehmer auf den dadurch entstandenen Mehrkosten des Projekts sitzen.

Seit mehr als drei Jahren ist die Autobahn 8 zwischen Augsburg und Ulm vollständig auf sechs Spuren befahrbar. Der von der Pan­suevia GmbH – ein Baukonsortium der beiden Konzernriesen Strabag und Hochtief – als ÖPP-Projekt umgesetzte Ausbau wurde schneller fertig als erwartet. Aus Sicht des privaten Auftragnehmers hätte sogar noch schneller und kostengünstiger gebaut werden können. Doch Planungsfehler des Auftraggebers und widrige Wetterverhältnisse verhinderten das. Vor Gericht ging man, damit sich die öffentliche Hand über die Anschubfinanzierung von 75 Millionen Euro hinaus an den von ihr mitverursachten Mehrkosten beteiligt. Das private Baukonsortium hatte vor dem Oberlandesgericht München auf Nachzahlung von etwa 34 Millionen Euro geklagt. Das sind weniger als zehn Prozent der auf 350 Millionen Euro veranschlagten Gesamtkosten. Der Bund wollte das nicht bezahlen und verwies auf das vertraglich vereinbarte unternehmerische Risiko des Auftragnehmers und Betreibers der Autobahn. Einen Vergleich in Höhe von fünf Millionen Euro lehnte man ab. Und das Gericht gab dem Staat in zwei Instanzen recht, eine Revision wurde nicht zugelassen.

Bei der Klage geht es weniger ums Geld als ums Prinzip
Auch wenn das solvente Baukonsortium das Ergebnis wohl finanziell verschmerzen kann, ist das Ende September 2015 freigegebene 58 Kilometer lange Teilstück zwischen Augsburg West und Ulm/Echingen dennoch längst zu einem Politikum geworden. Dabei geht es weniger ums Geld als viel mehr ums Prinzip. So hatten die vom Bund beauftragten Ingenieure der Pansuevia GmbH eine Referenzplanung vorgelegt, die überhaupt nicht umsetzbar war, wies der die Kläger vertretende Rechtsanwalt Ralf Leinemann vor Gericht nach. Darüber hinaus seien vor Beginn der Bauarbeiten lediglich Grob-Informationen über den tatsächlich schlechten Zustand der Autobahn übermittelt worden. Auch gab es Verzögerungen bei der Auftragsvergabe. Diese hätten laut Kläger dafür gesorgt, dass die Arbeiten erst etwa neun Monate später als geplant beginnen konnten. „Eigentlich liegen die tatsächlichen Mehrkosten für das Projekt noch weit höher als die in der Klage festgehaltene Summe von 34 Millionen. Doch hier geht es um viel mehr als um Geld“, sagt Leinemann. In einem exklusiven Info-Gespräch mit dieser Zeitung verwies er auf sein Plädoyer vor dem Oberlandesgericht München: Ein denkwürdiger Vortrag, den die „Süddeutsche Zeitung“ genüsslich zitierte: „Du übernimmst das Risiko für die Fehler meiner Planung. Verehrter Senat, das geht zu weit“, kritisierte der Vergaberechtsexperte. Auch wenn der Bausenat des OLG den für das ÖPP-Projekt geschlossenen so genannten Konzessionsvertrag zwischen Bund und Pansuevia durch diesen Sachverhalt keineswegs als verletzt bewertete. „Ein Konzessionsvertrag ist ein Vertrag sui generis“, zitierte die Süddeutsche den Richter. Die Übertragung der Risiken sei demnach ein zentraler Bestandteil des Vertrags. Der Vertrag sieht konkret vor, dass die Pansuevia GmbH 30 Jahre lang sämtliche Einnahmen aus der LKW-Maut zuzüglich der Anschubfinanzierung erhält – dafür aber auf eigenes Risiko baut.

Privatinvestor muss Fehler des Staates in Kauf nehmen
Ob die Planungsfehler der Ingenieure des Bundes jedoch auch einkalkuliert werden müssen? Die Justiz meint ja und schlägt sich bei ÖPP-Projekten nicht zum ersten Mal auf die Seite des staatlichen Auftraggebers. Beim Prozess um den Ausbau der A1 zwischen Hamburg und Bremen war das ebenso. Das Münchner Urteil stärkt nun erneut die Position des Bundesverkehrsministers. Denn Andreas Scheuer (CDU) hält aus gutem Grund am ÖPP-Modell beim Bau von Fernstraßen fest. Die Straßen werden schneller fertig. Mehrkosten und Risiken trägt indes der private Partner. Kritik des Bundesrechnungshofs sowie der Grünen und Linken zum Trotz. Und da sind vor allem auch die mittelständischen Baufirmen angeführt vom Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) sowie dem Bundesverband mittelständischer Bauunternehmen (BVMB). Sie halten ÖPP-Projekte für mittelstandsfeindlich. Denn der Mittelstand hat wegen der zu groß ausgeschriebenen Baulos-Volumina bislang kaum Chancen bei der Auftragsvergabe. 

von Jasch Zacharias

Erschienen in Ausgabe: Seite 3| März 2019

Zurück