von Christian Schönberg
Bauherren-Schutzbund übt heftige Kritik am Gebäudetyp E
Allgemein anerkannte Regeln der Technik nach Ansicht der Vereinigung nicht der große Kostentreiber am Bau
Der Bauherren-Schutzbund (BSB) hat das neue Gesetz zum Gebäudetyp E deutlich kritisiert. Es berücksichtige zu wenig den Einfluss der technischen Regeln auf die Baupreise und pauschalisiere, dass es die einzuhaltenden Normen seien, die die Kosten treiben.
Insbesondere geht der BSB mit seiner Kritik auf den wesentlichen Kern des neuen Gesetzes ein: dass technische Standards - konkret: die allgemein anerkannten Regeln der Technik - mitunter umgangen werden können. "Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind kein Luxus", betonte demgegenüber BSB-Geschäftsführer Henrik Fork-Weigel.
BSB fürchtet, dass private Bauherren weniger Qualität für gleichen Preis erhalten
Ihm zufolge dürfe es nicht passieren, dass private Bauherren denselben Preis für weniger Qualität bezahlen. "Genau dieses Risiko muss der Gesetzgeber wirksam ausschließen“, so Fork-Weigel in einer Stellungnahme vom 15. Januar.
Der BSB fordert daher, dass Einsparpotenziale durch Abweichungen von den allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht pauschal behauptet, sondern je Maßnahme nachvollziehbar beziffert und vertraglich transparent ausgewiesen werden. Nur so lasse sich prüfen, ob das Abweichen von Standards überhaupt einen relevanten Preisvorteil bringt; Und nur so könne die Weitergabe der Einsparungen verbindlich sichergestellt werden, heißt es weiter.
Bundesverband Freier Immobilien: "Das ist der große Wurf"
Bei vielen Immobilien-Entwicklern stößt das neue Gesetz dagegen auf große Gegenliebe. So sieht Dirk Salewski, Präsident des Bundesverbands Freier Immobilien und Wohnungsunternehmen (BFW), das neue Gesetz als "ersehnten großen Wurf" an. Das E in Gebäudetyp E steht zwar offiziell für "Einfach". Für Salewski steht es aber auch für: "Endlich." Die bislang vorgestellten Eckpunkte des neuen Gesetzes sind für ihn daher das mögliche Fundament einer zukünftigen Bauwende in Deutschland.
Auch Axel Gedaschko reagierte positiv auf die Gesetzesvorlage, die bislang erst durch das Kabinett gegangen ist und für das die - allerdings erwartbare - Zustimmung des Bundestags noch aussteht. Der Präsident des Verbands der Wohnungswirtschaft GdW hält es für den richtigen Schritt, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
Risiken werden dabei allenthalben bei dem derzeitigen Mietrecht gesehen, das bislang noch nicht genug an das neue Gesetz angepasst worden ist, so die vielfache Kritik der Immobilienlobby. Mieter können mitunter immer noch Mängel anmahnen, die nach dem "einfachen Baustandard" eigentlich keine sind.
BSB: Umfassende Aufklärung über Risiken beim Abweichen von technischen Standards fehlt
Der BSB ist eine Verbraucherschutz-Vereinigung und berät private Bauherren, Käufer und Modernisierer. Zu seinen Aufgaben gehört es beispielsweise, Verträge zu prüfen oder baubegleitende Qualitäskontrollen zu tätigen. Seine Expertise gilt vor allem jenen, die bauen, aber mit den juristischen und betriebswirtschaftlichen Feinheiten dabei nicht so vertraut sind.
Er weist unter anderem darauf hin, dass Verbraucher und Auftragnehmer bereits heute im Rahmen einer Beschaffenheitsvereinbarung die Möglichkeit haben, von den allgemein anerkannten Regeln der Technik abzuweichen. Hierfür sei eine umfassende Aufklärung über die Abweichung und die damit verbundenen Risiken seitens des Unternehmers erforderlich. „Private Bauherren bewegen sich meist als Baulaien in einem Expertenmarkt", betont Fork-Weigel: "Sie müssen sich bei der Vertragsgestaltung auf einen starken Verbraucherschutz verlassen können, um nicht Gefahr zu laufen, übervorteilt zu werden.“ Ein neuer gesetzlicher Standard dürfe daher nicht hinter das heutige Schutzniveau zurückfallen. „Einfaches Bauen“ müsse den bisherigen Schutz der Verbraucher, insbesondere die Pflicht zur Aufklärung, ausdrücklich und verbindlich sichern.
Foto: Pixabay/kalhh
von Christian Schönberg