Baden-Württemberg will Landesbauordnung ändern
Architekten kritisieren vereinfachtes Verfahren
DBU/ Stuttgart – Die Architektenkammer Baden-Württemberg (AKBW) begrüßt den Gesetzesentwurf zur Änderung der Landesbauordnung (LBO), den der baden-württembergische Landtag jetzt in zweiter Lesung beraten hat. „Wir halten es für ein positives und wichtiges Signal der Landesregierung, dass die Landesbauordnung nun angepackt wird“, äußerte sich Kammerpräsident Markus Müller. „Es muss aber allen Beteiligten klar sein, dass zur Bewältigung der Wohnungskrise weitere Maßnahmen unabdingbar sind.“ Die in der LBO-Novelle geplante Möglichkeit, digitale Bauanträge einreichen zu können, wird die Genehmigungsverfahren künftig beschleunigen. „Hier wird im Zeitalter der Digitalisierung an den richtigen Schrauben gedreht“, freut sich Müller. Sehr kritisch sieht er jedoch, dass für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1 bis 3 künftig neben dem Kenntnisgabeverfahren nur noch das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren angewendet werden darf. Bauherren bekommen somit keine umfassend rechtssichere Genehmigung mehr, da der Bauantrag von der Baurechtsbehörde nicht mehr vollumfänglich, sondern lediglich auf die Anforderungen aus Bebauungsplänen und mit Blick auf die Abstandsflächen geprüft wird. „Brandschutz und Barrierefreiheit fallen somit völlig aus dem Fokus und folglich gibt es dazu keine rechtsverbindlichen Entscheidungen mehr“, so Müller. Das betrifft nicht nur kleine Projekte, denn: „Wir sprechen hier von dreigeschossigen Gebäuden, die sich über ganze Häuserblöcke erstrecken können – sowohl im Neubau als auch bei Sanierungen.“
Erschienen in Ausgabe: Seite 9| August 2019