Ausbildung -

Ausbildungsförderung am Bau auf breitere Basis gestellt

Ab jetzt zahlt jeder Baubetrieb mindestens 900 Euro im Jahr

DBU/Berlin – Die Finanzierung der Berufsausbildung am Bau wurde von den Tarifpartnern der Bauwirtschaft auf eine breitere Basis gestellt. Nach wie vor wird die Berufsausbildung der Bauwirtschaft branchenweit von allen Baubetrieben getragen, aber seit dem 1. April 2015 gilt ein betriebsbezogener Mindestbeitrag, der einmal jährlich abgerechnet wird. Die entsprechenden Tarifverträge hat des Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt und am 14. Juli 2015 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die Höhe des Berufsbildungsbeitrags für jedes Bauunternehmen beträgt aktuell 2,1 Prozent der Bruttolohnsumme der gewerblichen Arbeitnehmer. Bislang beteiligten sich nur solche Betriebe an der Finanzierung der Berufsausbildung, die gewerbliche Arbeitnehmer beschäftigen. Umgekehrt waren sogenannte Solo-Selbstständige, also Betriebe, die keine gewerblichen Arbeitnehmer beschäftigen, bisher von der umlagefinanzierten Berufsausbildung ausgenommen.

Mit Wirkung zum 1. April 2015 gilt für alle Bauunternehmen ein betriebsbezogener jährlicher Mindestbeitrag von 900 Euro, wenn der prozentuale Beitrag aus der gewerblichen Bruttolohnsumme diesen Betrag nicht übersteigt. Dadurch werden auch Solo-Selbstständige sowie Betriebe, die lediglich Angestellte beschäftigen, mit einem jährlichen Beitrag an der Finanzierung der Berufsausbildung beteiligt. Erstmals im Oktober/November 2015 wird für die Monate April bis September ein Beitrag von insgesamt 450 Euro abgerechnet. Soka-Bau prüft auch für Betriebe mit geringer Arbeitnehmerzahl und geringer betrieblicher Bruttolohnsumme, ob der anhand der Bruttolohnsumme gezahlte Beitrag auf den Mindestbeitrag aufzustok­ken ist. 

Erschienen in Ausgabe: August 2015 | Seite 2

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