von Redaktion

Bau-Arbeitgeber lehnen Mindestlohn-Schlichterspruch ab

Bauwirtschaft lehnt Anpassung an Inflationsentwicklung ab - Unüberschaubare Situation in der Branche infolge des Ukraine-Krieges ist weiterer Grund

Die Bauwirtschaft  lehnt den Schlichterspruch zum Bau-Mindestlohn ab.  Eine Anpassung des Mindestlohns an  die Inflationsentwicklung, wie sie im Kompromiss-Schiedsspruch von Prof. Dr. Rainer Schlegel vorgesehen ist, kommen für die Arbeitgeber der  Bauindustrie (Hauptverband der Deutschen Bauindustrie -HDB)  und Baugewerbe (Zentralverband Deutsches Baugewerbe -ZDB) nicht in Frage.  Ein wichtiger Grund ist zudem die zurzeit unüberschaubare Situation in der Baubranche infolge des Ukraine-Krieges.  Die IG Bau hatte zuvor dem Schlichterspruch zugestimmt.

 

Presseerklärung der Bauwirtschaft Rheinland-Pfalz

"Der Bauunternehmer" veröffentlicht in diesem Kontext eine Erklärung von Klaus Rohletter, Präsident der Bauwirtschaft Rheinland-Pfalz und Vorstand bei der Bauunternehmung Albert Weil AG:

"Als Zeichen der Wertschätzung für unsere Mitarbeiter stehen wir nach wie vor ohne Einschränkung zu einem Branchenmindestlohn. Aber wenn die Gewerkschaft ohne Not den Tarifvertrag zum Mindestlohn kündigt und die Arbeitgeber in der aktuellen Situation rund um die Ukraine-Krise mit völlig unkalkulierbaren Preissteigerungen zu kämpfen haben, können wir unseren Mitgliedern die Annahme des Schlichterspruchs und eine unkalkulierbare Lohnentwicklung einfach nicht zumuten.“ Mit diesen Worten begründete Klaus Rohletter, Präsident der Bauwirtschaft Rheinland-Pfalz, die Ablehnung des Schlichterspruchs zu den gescheiterten Tarifverhandlungen zum Mindestlohn in der Baubranche durch die Arbeitgeber.  

 

Rohletter ruft  IG Bau auf, zum Verhandlungstisch zurückzukehren

Dieser sah im ersten Schritt eine Aufstockung des bisherigen Mindestlohns der Lohngruppe 1 von 12,85 € pro Stunde um 60 Cent ab Mai und zwei weitere Anhebungen um jeweils 60 Cent in den Folgejahren vor. „Das hätten wir akzeptiert.“, stellte Rohletter klar.  Aber der Schlichterspruch sieht im zweiten Schritt auch eine zukünftige automatische Anpassung unter anderem in Höhe der Inflationsrate vor. Gerade bei der aktuellen Krise in der Ukraine ist das für die Arbeitgeber eine „Black Box“, die sich die Unternehmen nicht leisten können. „Wir müssen teilweise Angebote für Verträge mit einer Laufzeit von mehreren Jahren abgeben. Dazu müssen wir natürlich wissen, welche Lohnkosten auf uns zukommen“, warb Rohletter um Verständnis und forderte gleichzeitig die IG BAU zur Rückkehr an den Verhandlungstisch auf.

 

Nicht die Arbeitgeber, sondern die IG BAU hatte den Tarifvertrag gekündigt. Dennoch besteht aus Sicht der Bauwirtschaft ein gemeinsames Ziel: Ein Branchenmindestlohn, der klar über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt. „Allerdings zu fairen und kalkulierbaren Rahmenbedingungen. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen wir uns so schnell wie möglich wieder an einen Tisch setzen“, sprach sich Rohletter für eine Wiederaufnahme der gescheiterten Verhandlungen mit der IG BAU aus.

    Foto: Klaus Rohletter, Präsident der Bauwirtschaft Rheinland-Pfalz. (Bild: Bauwirtschaft Rheinland-Pfalz)

 

 

 

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Erschienen in Ausgabe: online

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