von Jasch Zacharias
Berlin: Ameisenhaufen bringt Wohnungssuchende auf die Palme
Fehlende Genehmigung verzögert Bau von 2.500 Wohnungen – Siedlung ist seit fünf Jahren geplant
Erst waren es 993 Zauneidechsen, jetzt sind es kahlrückige Waldameisen, die den Baustart einer Neubausiedlung mit 2.500 Wohnungen in Berlin-Neulichterfelde verhindern. Immer wieder sorgt gnadenloser Artenschutz dafür, dass die Groth-Gruppe auf dem ehemaligen Truppenübungsgelände der US-Army am südlichen Stadtrand der Hauptstadt mit dem Bau eines familiengerechten „Zukunftsquartiers“ beginnen kann. Geplant sind dort öffentlich geförderte Sozialwohnungen, frei finanzierte Miet- und Eigentumswohnungen, Reihenhäuser, Kita, Schule, Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie Gewerbe.
Bauprojekt Berlin- Neulichterfelde: Nest unter Brombeerbusch versteckt
Wie „Bild“ berichtet, hatte eine Öko-Firma des Nest der Insekten unter einem Brombeerbusch entdeckt. Dieser sollte entfernt werden, damit zur vorbereitenden Erschließung erster Baufelder auf dem insgesamt 90 Hektar großen Areal unter anderem Wasser-, Strom- und Glasfaserleitungen gelegt werden können. Doch der Fund des Ameisenhaufens verzögert nun das bereits weit fortgeschrittene Genehmigungsverfahren des Bezirks Steglitz-Zehlendorf abermals.
Ein Unding ist das für Tausende verzweifelt nach einer bezahlbaren Wohnung suchende Berliner. Denn die Wohnungsnot in der Hauptstadt wird immer größer. Um den völlig überhitzten Mietmarkt zu entspannen, müssten in Berlin so schnell wie möglich mindestens 100.000 Neubauwohnungen entstehen. Doch davon ist man auch wegen oft jahrelang verschleppter Baugenehmigungsverfahren weit entfernt.
Bauprojekt Neulichterfelde: Bauherr muss warten
Weil die Ameisen sich angeblich laut Naturschützern vor dem Winter „woanders rechtzeitig nicht mehr einrichten können“, müssen Bauherr Thomas Groth und seine zahlreichen Mitarbeiter auf den Start des überfälligen, immer teurer werdenden Wohnungsbauprojekts nun monatelang warten. Erst im Frühjahr dürfen die nicht einmal auf der „Roten Liste“ der vom Aussterben bedrohten Tierarten stehenden Waldameisen eingesammelt und in geeigneten Behältern umgesiedelt werden. Doch dann droht den Bauentwicklern erneut Ungemach durch überzogene Naturschutz-Bürokratie. Denn laut Bundesnaturschutzgesetz dürfen Hecken und Bäume nur zwischen dem 1. Oktober und Ende Februar beseitigt werden.
Bild: Kahlrückige Waldameisen stehen nicht auf der Roten Liste, das Umweltamt schützt sie dennoch. (Foto: Pixabay)
von Jasch Zacharias
Erschienen in Ausgabe: Dezember 2025 | Seite01