Baupolitik -

Mietpreisbremse hat versagt – Preisauftrieb bei Mietwohnungen geht weiter

IW Köln legt Untersuchung vor: Instrument ist wirkungslos – „und das ist gut so“

DBU/Berlin – Die Mietpreisbremse ist weitestgehend wirkungslos. Zu diesem Einschätzung kommen die Wirtschaftsforscher des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln), die hierzu Daten über den Berliner Wohnungsmarkt erhoben haben. Ergebnis: Der Großteil der inserierten Mietwohnungen der Hauptstadt werden noch immer über der ortsüblichen Vergleichsmiete angeboten.

Im Jahr 2015 haben viele Städte in Deutschland die Mietpreisbremse eingeführt. In Berlin ist die gesetzliche Regelung seit dem 1. Juni 2015 in Kraft. Sie greift in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten. Hier darf die Miete von neu vermieteten Bestandsobjekten nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, die sich am örtlichen Mietspiegelt orientiert. Das Instrument wurde zum politischen Kassenschlager: Elf weitere Bundesländer haben inzwischen ebenfalls Mietpreisbremsen – zumeist für einzelne Städte und Regionen – eingeführt. Ob dieses politische Instrument wirklich für Entspannung am Wohnungsmarkt sorgt, ist seither heftig umstritten.

Endlich Gewissheit schaffen
Die Forscher vom IW Köln wollten endlich Klarheit über die Effektivität der Mietpreisbremse gewinnen. Sie untersuchten insgesamt etwa 117.000 Berliner Wohnungsinserate des Vermietungsportals ImmobilienScout24. Die Forscher stellten fest, dass ein Großteil der inserierten Mietwohnungen in Berlin noch immer über der ortsüblichen Vergleichsmiete angeboten wird. Lagen vor Einführung der Mietpreisbremse 61,4 Prozent der Angebote durchschnittlich um 24 Prozent über der Vergleichsmiete, erhöhte sich dieser Wert bis Ende 2016 sogar auf rund 26 Prozent.

Funktioniert nicht - Und das ist gut so
Für die Kölner Wirtschaftsforscher ist dieses Ergebnis jedoch kein Grund zur Sorge. „Dass die Mietpreisbremse nicht funktioniert, ist eigentlich positiv”, resümiert IW-Immobilienexperte Philipp Deschermeier. Denn so blieben notwendige Instandhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen nicht auf der Strecke, weil Vermieter diese nicht durch höhere Mieten auf ihre Mieter umlegen können. Und davon würde schluss­endlich auch die vielbeschworene Energiewende im Gebäudebestand profitieren.
Eine weitere Verschärfung der Bremse führe auch dazu, dass insbesondere Gutverdiener, die bevorzugt in Wohnungen mit guter bis sehr guter Ausstattung und in sehr guten Lagen leben, profitieren. Denn hier wird ein weiterer Mietenanstieg eingedämmt. Haushalte mit geringem oder mittlerem Einkommen können sich diese Lagen ohnehin nicht leisten.
Kleine Wohnungen in guten Lagen liegen der Untersuchung zu Folge oft über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Dies führe im Umkehrschluss dazu, dass große Drei- oder Vierzimmerwohnungen fehlbelegt sind. Viele Rentnerpaare oder auch alleinstehende Senioren verbleiben in ihren „angestammten” großen Wohnungen, weil sie die hohen Mieten kleinerer Wohnungen scheuen.
Die Wissenschaftler des IW Köln empfehlen dem Gesetzgeber eine hinreichende methodische Grundlage zur Erstellung des Mietspiegels per Gesetz einzuführen. Denn viele der zu Grunde gelegten Tabellen seien veraltet und keine verlässliche Grundlage.

Erschienen in Ausgabe: Mai 2017 | Seite 1

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