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Heftige Sonnen-Dosis: Gefahr für Bauarbeiter

Studie zeigt erstmals, bei welchen Berufen die Gefahr am größten ist

Berlin – Wer im Freien arbeitet, bekommt mehr Sonne und damit krebserzeugende ultraviolette Strahlung ab als andere Beschäftigte. Wie stark sonnenbelastet welche Berufe tatsächlich sind, darüber fehlten bislang präzise Angaben. Diese Wissenslücke hat das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) nun geschlossen. Im Rahmen eines Forschungsprojektes hat es detaillierte Belastungsdaten für die verschiedensten Tätigkeiten in Außenbereichen gesammelt und ausgewertet.

Seit 2015 kann weißer Hautkrebs durch Sonnenstrahlung als Berufskrankheit anerkannt werden. Das betrifft vor allem Menschen, die beruflich viel im Freien arbeiten. Im Fall einer Berufskrankheit tritt die gesetzliche Unfallversicherung ein. Sie nutzt aber auch alle geeigneten Mittel, um Berufskrankheiten erst gar nicht entstehen zu lassen. „Dafür brauchen wir sehr genaue Informationen darüber, für welche Beschäftigten die Belastung besonders hoch ist“, sagte Dr. Walter Eichendorf, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). „Nur dann können wir zielgerichtete und wirksame Präventionsmaßnahmen ergreifen.“
Diese Informationen hat das IFA als Ergebnis einer groß angelegten Untersuchung an bislang 600 Personen nun geliefert: Demnach sind beispielsweise Beschäftigte in Steinbrüchen oder im Kanalbau mehr als dreimal so stark UV-belastet wie Personen, die im Ackerbau oder zu Fuß in der Postzustellung tätig sind. Der Projektleiter und IFA-Strahlungsexperte Dr. Marc Wittlich sagte: „Einige Ergebnisse haben uns wirklich überrascht. So ist zum Beispiel die Belastung auf dem Bau sehr verschieden, je nachdem ob Dächer gedeckt oder Gerüste gebaut werden.“ (siehe Grafik) Die Gründe hierfür gälte es jetzt genau zu beleuchten. Klar sei aber: Bei allen beobachteten Beschäftigten sei die Belastung so hoch, dass etwas getan werden müsse, so Wittlich weiter.
Bei den Schutzmaßnahmen, die Arbeitgeber ergreifen müssen, haben technische und organisatorische Lösungen laut Arbeitsschutzgesetz Vorrang. „Dazu zählen zum Beispiel der Einsatz von Sonnensegeln oder die Verlagerung der Arbeit in Zeiten mit geringerer UV-Belastung, wie am frühen Morgen oder späten Nachmittag“, sagte Bernhard Arenz, Präventions­leiter der Berufsgenossenschaft für die Bauwirtschaft (BG Bau). „Reicht das nicht aus, ist auf jeden Fall körperbedeckende Kleidung plus Kopfschutz notwendig“, erklärte Reinhold Knittel, Sprecher der Geschäftsführung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). „Sonnenschutzmittel sollten dann verwendet werden, wenn anderer Schutz nicht möglich ist, und sie müssen einen hohen Lichtschutzfaktor haben.“

Wenige Minuten schon gefährlich
Grundsätzlich gilt: Schon bei Aufenthaltszeiten von wenigen Minuten im Freien ist im Sommer Schutz notwendig. Denn langfristige Schäden können auch ohne Sonnenbrand entstehen. „Das sollte man nicht nur bei der Arbeit beachten, sondern auch in der Freizeit“, so DBUV-Experte Eichendorf.

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Erschienen in Ausgabe: August 2016 | Seite 2

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